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27. 05. 2012
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NRW: Landesregierung investiert 13 Millionen Euro für innovative altersgerechte Versorgungsmodelle


24.11.2011 02:12 von:

Schlagwörter: NRW,Landesregierung,2011,November,2012,Förderung,EU,Fördergelder,Versorgung,Demo

Das nordrhein-westfälische Landesministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat am heutigen Mittwoch bekannt gegeben, dass in den kommenden drei Jahren insgesamt 13 Millionen Euro für die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen für die Gesundheitswirtschaft und hier insbesondere für eine altersgerechte Versorgung investiert werden. Die Fördergelder stammen aus dem Etat der Landesregierung sowie aus Fördergeldern der Europäischen Union (EU). "Die Gesund­heitswirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist mit mehr als einer Million Be­schäftigten die größte Branche in Nordrhein-Westfalen. Bereits heute bezieht sich ein nicht geringer Teil der dort erbrachten Produkte und Leistungen auf die Bedürfnisse älterer Menschen, nicht zuletzt auf ihre pflegerische und gesundheitliche Versorgung", erklärte die zuständige Landesministerin Barbara Steffens (Grüne) bei der Vorstellung des Projektaufrufs in Düsseldorf.

Die Frist für die Einreichungen von Förderanträgen läuft am 29. Februar 2012 aus. Angesichts des demographischen Wandels sieht Steffens die Investition keineswegs nur als humanitären Akt. Vielmehr werde der Bedarf solcher Produkte und Dienstleistungen in naher und fernerer Zukunft tendenziell eher zu- als abnehmen, ist sich die Ministerin sicher. Ziel auch dieser Maßnahme bleibe aber auch, dass sich die Menschen so lange wie möglich selbstbestimmt versorgen können. Gefördert werden unter anderem Innovationen wie Sturzprävention, Medikamentenmonitoring, Pflege- und Gesundheitsangebote im Veedel oder auch gute Ideen bei der Entlastung von Pflegenden Angehörigen, so die Ministerin weiter.

Die Projekte werden einen Förderzeitraum von drei Jahren haben. Das Ende der Förderung ist auf das 2015 festgelegt. Der Durchführungszeitraum endet am 31. Juli 2015, das Projekt muss bis zum 31. Oktober 2015 abgeschlossen sein. Antragsberechtigt sind neben Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) auch Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft wie Pflegeheime oder Kliniken. Ebenfalls zugelassen sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Verbänden. Projektträger ist das Forschungszentrum Jülich (Projektträger ETN, 52425 Jülich), hieß es dazu abschließend.







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