27. 05. 2012
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NRW-Landesregierung will Risiko-Betriebe strenger überwachen
NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider will die Kräfte des staatlichen Arbeitsschutz auf Betriebe mit besonders gefährlichen Betrieben konzentrieren. Bundesweit soll es gemeinsame Standards geben. Bild: Staatskanzlei NRW/Ralph Sondermann">
Die Konferenz der Arbeits- und Sozialminister hat sich auf ihrem jüngsten Treffen in Leipzig auf eine gemeinsame Definition der Aufgaben des staatlichen Arbeitsschutzes beschäftigt. Dabei entwicklten die Verantwortlichen der Landesregierungen nun erstmals gemeinsame Grundsätze für Kernaufgaben des Arbeitsschutzes. Wie das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in dieser Woche bekannt gab, sollen künftig vor allem diejenigen Betriebe konsequent überwacht werden, dessen Arbeitsplätze als besonders gefährlich gelten. Auch die Praxis anonymer Tippgeber soll optimiert werden, kündigten die zuständigen Minister an.
NRW ist dabei besonders betroffen, ereignete sich doch hier eine der größten Umweltkatastrophen mit fatalen Auswirkungen auf die dort arbeitenden Menschen. „Der Dortmunder PCB-Skandal, bei dem Beschäftigte und Umwelt durch die Firma Envio in unverantwortlicher Weise gefährdet worden sind, hat gezeigt, dass solche Betriebe konsequent überwacht werden müssen. Und wir müssen natürlich auch anonymen Beschwerden nachgehen, wenn Beschäftigte aus Angst um ihren Job ihren Namen nicht nennen wollen“, erklärte Schneider nach der Konferenz am Donnerstag dieser Woche. Der gemeinsame Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) soll nun den Grundsatzbeschluss umsetzen. Die Entscheidung berücksichtigt dabei die begrenzten Personalressourcen der entsprechenden Dienststellen in den fünf Bezirksregierungen. Die Konzentrierung auf diese „gefährlichen“ Betriebe ist daher zwigend notwendig, so der NRW-Minister abschließend.
Weitere Informationen zum Thema Arbeitsschutz in NRW finden sie auch im Internet unter: www.arbeitsschutz-nrw.de.

























