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27. 05. 2012
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NRW-Minister wollen „Fracking“ regulieren


26.11.2011 00:21 von:

Schlagwörter: NRW,Landesregierung,Landeserlass,Arnsberg,Bohrungen,Geothermie,Gasfeld,Gutachten

In Kalifornien erlaubt, in NRW ab sofort gestoppt: Geothermische Bohrungen mit der so genannten Frac-Methode sind bis auf Weiteres ausgesetzt. Bild: Commons Wikipedia

In Nordrhein-Westfalen gibt es Gasvorkommen. Doch die Bergung der gefragten Rohstoffe ist zunächst einmal vom Tisch. In dieser Wochen haben die beiden Landesminister für Umwelt und Wirtschaft, Johannes Remmel und Harry K. Voigtsberger, einen neuen Landeserlass vorgestellt. Der sieht vor, dass bis zur Vorlage eines Gutachtens die umstrittene Methode des “Frackings” bei der Erdgasexploration nicht angewendet werden darf. „Der Schutz von Mensch und Umwelt hat bei Entscheidung über Fracking in Erdgasbohrungen Vorrang“, erklärte die beiden Minister in einer gemeinsamen Presseerklärung. Damit sind vorerst alle Bohrungen sowie direkte und indirekte Vorbereitungen für Bohrungen mit der umstrittenen Fracking-Methode bis zur Vorlage eines Gutachtens zu den langfristigen Folgen für Mensch und Umwelt gestoppt, wie die Verantwortlichen weiter ausführten.

Der Erlass richtet sich fomal an die Bezirksregierung Arnsberg, die landesweit als Genehmigungsbehörde für Prüfanträge dieser Art zuständig ist. „Der Schutz der Menschen und der Umwelt hat für die Landesregierung oberste Priorität. Daher wollen wir zunächst die Ergebnisse eines umfassenden Gutachtens abwarten, das die Folgen der umstrittenen Fracking-Methode offenlegt. Dieses Gutachten soll im Sommer 2012 vorliegen“, betonten Umweltminister Johannes Remmel und Wirtschaftsminister Harry K. Voigtsberger. Bis dahin werde es keine behördlichen Entscheidungen über beantragte Genehmigungen für Erdgasbohrungen geben, versicherten die Politiker. Ein Gutachten soll bis Mitte kommenden Jahres die Risiken in einen Gesamtzusammenhang stellen und so als Risikostudie fungieren. Darin geklärt werden vor allem die Auswirkungen auf die Umwelt und mögliche Schadensszenarien, hieß es dazu weiter.

Mindestens bis Mitte kommenden Jahres, bis das Gutachten vorliegen soll, wird es daher keine Entscheidungen über solche Bohrungen geben. „Damit stellen wir sicher, dass alle durch das Gutachten und die Risikostudie zu bewertenden Erkenntnisse aus der Vielzahl internationaler Studien zu möglichen Umweltauswirkungen und Schadensursachen in die Prüfung von Genehmigungsanträgen einfließen und bei einer Entscheidung über die Anträge sachgerecht berücksichtigt werden können“ so Minister Harry K. Voigtsberger.Die Landesregierung wolle keine Entscheidungen treffen, „die zu Lasten von Mensch und Umwelt“ gehen, versicherten die Verantwortlichen. „Die Landesregierung setzt sich seit Monaten auch auf Bundesebene für eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung ein. Dies wird leider von einigen Bundesländer mit CDU/FDP-Führung verhindert und vom Bundesumweltminister Röttgen toleriert“ griff Grünen-Politiker Remmel den politischen Gegner an.

Mit dem Erlass wollen die Landesverantwortlichen überdies Anträge danach differenzieren, ob sie unter die Gruppe der nun unter Vorbehalt stehenden Bohrmaßnahmen stehen. Neben den Gasbohrungen sind aber auch andere Arten betroffen. Eine davon ist ausgerechnet die tiefe Geothermiebohrung, die mittels der Erdwärme als Primärenergiequelle genutzt werden kann. Auch hier werden in der Regel Frac-Maßnahmen zum Einsatz kommen. Über beantragte bergbauliche Erkundungstätigkeiten, die nicht der Vorbereitung oder Durchführung von Frac-Maßnahmen dienen, kann bereits vor Vorlage des Gutachtens entschieden werden, wenn die Antragsteller erklären, aktuell und zukünftig auf Frac-Maßnahmen zu verzichten, hieß es dazu weiter. Das gilt auch für sonstige Geothermiebohrungen oder solche zur Wassergewinnung, die auf die umstrittene Methode verzichten. Alle anderen müssen nun das Gutachten abwarten, so die beiden Ministerien abschließend.







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