27. 05. 2012
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NRW: Polizei erhält 7700 neue PCs
Die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden erhalten 7700 neue Computer. Das teilte am heutigen Freitag das zuständige Landesinnenministerium in einer Presseerklärung mit. Die neuen PCs sollen deutlich leistungsfähiger und energiesparender sein als die derzeit benutzten. Zugleich sollen die neuen Rechner den Polizeibeamten ein modernes Arbeitsumfeld schaffen. Dabei sparen die Behörden insgesamt rund 70 Prozent des bisherigen Energieaufwands, hieß es dazu abschließend. Die Geräte sind mit Hochleistungsprozessoren ausgestattet, die das beste Verhältnis zwischen Leistung, Geschwindigkeit und Energiebedarf aufweisen. "Die Computer sind dabei so leistungsstark, dass sie den Anforderungen der Polizeiarbeit in den nächsten Jahren gerecht werden", erklärte Innenminister Ralf Jäger am heutigen Freitag in Düsseldorf. Das Investitionsvolumen beträgt rund 6,6 Millionen Euro. Keiner der rund 30.000 Polizei-Rechner ist damit älter als drei Jahre, so das Ministerium weiter.
Wenn das Verbrechen längst modernste Kommunikationsmittel benutzen, dürfen sich auch die Polizeibeamten in Sachen technischer Ausrüstung nicht nachlassen. Trotz der Großanschaffung werden die Geräte zentral nach den Bedürfnissen jeder einzelnen Polizeibehörde konfiguriert und mit Monitor und Tastatur verpackt. Ein so genanntes "Rollout-Team" stellt die betriebsbereiten PC direkt an den Arbeitsplätzen vor Ort auf. Jeder einzelne Rechnerwechsel vor Ort dauert weniger als 30 Minuten. "Die Polizeibehörden bekommen einen Komplettservice inklusive des Vor-Ort-Service durch einen Kooperationspartner. Das spart Zeit und Personal, das an anderer Stelle gebraucht wird", hob der Innenminister hervor. Der gesamte landesweite Austausch der PC erfolgt innerhalb von drei Monaten. Computergeräte, die außer Dienst werden durch das Bundesamt für Sicherheit mit einer speziellen Software von sämtlichen gespeicherten Daten gereinigt. Die Festplatten sind bereits vorher geschreddert, also physisch unbrauchbar gemacht worden. So soll bei einem möglichen Weiterverkauf gewährleistet sein, dass keine Polizeidaten in unbefugte Hände gerät, hieß es dazu abschließend.

























