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27. 05. 2012
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Remmel lässt Preistransparenz in Supermärkten kontrollieren


01.02.2012 18:30 von:(red)

Schlagwörter: Verbraucherschutz,Supermarkt,Preisauszeichnung,Mängel,Remmel,Kontrolle

Die Verbraucherzentralen haben den Einzelhandel wiederholt wegen mangelhafter Preisauszeichnung kritisiert. Nun soll kontrolliert werden. Bild: Archiv Köln Nachrichten

Verbraucher benötigen klare und eindeutige Informationen zu einer kompetenten Kaufentscheidung. Nirgendwo sonst ist das wichtiger bei den Artikel des täglichen Bedarfs. Immer wieder aber gibt es Beschwerden über die Tricks der Einzelhändler. So befinden sich längst nicht alle Waren dort, wo die entsprechenden Preisauszeichnungen auf das Produkt hinweisen sollen. Auch bei Sonderangeboten ist nicht immer alles rund, wie die Redaktion selbst vor nicht allzu langer Zeit feststellen musste. Dort war in einem nicht genannten Lebensmittelhändler ein Preisschild mit einem Sonderangebot am Samstagnachmittag ausgezeichnet. Der neue tiefere Preis galt allerdings erst ab Montag der darauffolgenden Woche. Das stand zwar auch auf dem großen Preisschild, war aber so klein geschrieben, dass es kaum lesbar war. Nicht wenige Kunden dürften erst nach dem Blick auf die Quittung diesen Trick mitbekommen haben. Nun will sich die Landesregierung dieses Themas annehmen.

Wie das nordrhein-westfälische Landesverbraucherministerium am heutigen Mittwoch mitteilte, sollen nun die kommunalen Ordnungsbehörden die Preisauszeichnung in den Supermärkten kontrollieren. Die Anforderung ist dabei aus Sicht von Minister Johannes Remmel klar formuliert. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen beim Einkauf auf einen Blick erkennen können, welches das günstigste Produkt ist“, so der Verbraucherminister. Mit der nun anlaufenden landesweiten Schwerpunktaktion prüfen die zuständigen Behörden vor Ort nun bis Ende April, ob die angebotenen Waren richtig ausgezeichnet sind. „Die Verbraucherzentralen berichten von vielen fehlerhaften oder unleserlichen Preisschildern. Das darf nicht sein“, begründete Remmel die Initiative.

Weil die Verpackungen nach jüngsten Änderungen der Gesetzeslage längst nicht mehr so einfach vergleichbar sind wie früher – das liegt an den unterschiedlichen Verpackungsgrößen -, müssen zudem auf den Preisschildern auch die so genannten „Grundpreise“ stehen. Das soll den Verbrauchern die Vergleichbarkeit erleichtern. Die Ordnungsbehörden sollen dabei neben der Korrektheit der Preise auch die Lesbarkeit und die richtige Platzierung der Preisschilder prüfen. Die Art und Weise einer korrekten Preisauszeichnung ist gesetzlich in der Preisangabenverordnung geregelt. Schon jetzt kündigte Remmel an, die Schwerpunktaktion bis Mitte des Jahres auswerten zu wollen. Danach entscheidet das Ministerium, ob weitere Kontrollen notwendig sind. Remmel forderte zugleich eine Verschärfung der Preisabgabenverordnung. Die rot-grüne Landesregierung will zum Beispiel den „Grundpreis“ im Größenverhältnis 1:2 zum „Einkaufspreis“ dargestellt wissen, wie Remmel abschließend in Richtung Bundeswirtschaftsminister forderte.







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