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27. 05. 2012
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Arbeitsgericht Bonn: Professionelle Mediation ohne Zusatzkosten


26.09.2011 15:07 von:

Schlagwörter: Köln,Landesarbeitsgericht,LAG,2011,Bonn,Arbeitsgericht,Verfahren,Mediation,Richt

Die Zahl der Verfahren vor den Arbeitsgerichten ist weiterhin hoch und auch der zukünftige Trend weist eher in diese Richtung. Viele Verfahren können indes dank einer professionellen Mediation auch ohne formalen Prozess und die in ihm festgelegten formalen Verfahrensschritte eingespart werden. Aus diesem Grund startet am 1. Oktober dieses Jahres am Amtsgericht Bonn ein neues Verfahren, das allen Beteiligten unnötige Kosten ersparen soll. Das Pilotprojekt "Richterliche Mediation" am Arbeitsgericht Bonn soll eine professionelle Mediation durch Richter des Bonner Gerichts einbeziehen, ohne dass dafür zusätzliche Kosten anfallen.

Gerade im Arbeitsrecht und den darüber geführten gerichtlichen Auseinandersetzungen spielt "Mediation" eine immer wichtigere Rolle. Dabei handelt es sich jedoch um ein freiwilliges Verfahren, in dem mit einer besonderen Gesprächsführung durch den Mediator von den streitenden Parteien selbst eine Konfliktlösung entwickelt werden soll. Anders als das Gerichtsverfahren ist es nicht auf den rechtlich relevanten Sachverhalt konzentriert. Vielmehr stehen die Interessen und Bedürfnisse der Parteien im Mittelpunkt. Die Mediation findet nicht wie das Gerichtsverfahren in öffentlicher Sitzung statt. Das Verfahren ist streng vertraulich, wie der Kölner Präsident des Landesarbeitsgerichts am heutigen Montag mitteilte.

Am Bonner Arbeitsgericht stehen für die neue Dienstleistung mehrere Richter bereit, die eine Zusatzqualifikation als richterlicher Mediator innehaben. Sie sollen zukünftig verstärkt und ohne formale Prozessvorschriften über eine gütliche Einigung diskutieren. Im positiven Falle dauert eine Mediation in der Regel zwei bis drei Stunden. Termine werden zeitnah vergeben, Rechtsanwälte sind an der Teilnahme zugelassen. Kommt es tatsächlich zu einem Kompromiss, wird der in einem gerichtlichen Vergleich protokolliert. Am Mittwoch dieser Woche wollen die Verfahrensinitiatoren unter Anleitung von Dr. Jürgen vom Stein, Präsident des Landesarbeitsgerichts, und Wilfried Löhr-Steinhaus, Direktor des Bonner Arbeitsgerichts, das Verfahren im Detail vorstellen, hieß es dazu abschließend.

Weitere Details finden sie auch als Informations-Download auf der Seite des Bonner Arbeitsgerichts unter: www.arbg-bonn.nrw.de.







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