27. 05. 2012
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Münster: Nachtragshaushalt von Bezirksregierung genehmigt
Die Bezirksregierung Münster hat der Stadt nun die Genehmigung für ihren Nachtragshaushalt erteilt. Der wurde notwendig, weil die Stadt bei den Schlüsselzuweisungen nicht mehr vom Land berücksichtigt wird. Die Genehmigungsbehörde hat nun ihr Plazet für den ersten Nachtragshaushalt erteilt. Basis für die Entscheidung ist die Einhaltung der fiskalischen Ziel anhand der mittelfristigen Finanzplanung zum städtischen Haushalt bis zum Jahr 2014, wie das städtische Presseamt am heutigen Mittwoch ausführte.
Die am 8. Dezember 2010 von der Stadt Münster beschlossene Haushaltssatzung für 2011 war von der Bezirksregierung nur unter der Auflage genehmigt worden, dass der Rat der Stadt Münster bis spätestens zum 13. Juli 2011 einen Nachtragshaushalt 2011 unter Einbeziehung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bis 2014 verabschiedet. Mit der Ergebnis- und Finanzrechnung der ersten Nachtragssatzung 2011 hat die Stadt Münster den Ausfall von Schlüsselzuweisungen in Höhe von 46,3 Millionen Euro kompensieren müssen, die nach eigenen Berechnungen bis 2014 erwartet wurden. Hier half insbesondere die positive Entwicklung bei den Gewerbesteuerträgen, die allein für 2011 mit einem Plus von 36 Millionen Euro veranschlagt sind. Auf der Aufwandsseite musste die Stadt jedoch auch zusätzliche Aufwendungen berücksichtigen, die bei der Beschlussfassung am 8. Dezember 2010 noch nicht erkennbar waren. So mussten beispielweise zusätzliche Ausgaben im Sozialetat in Höhe von neun Millionen Euro neu eingeplant werden, hieß es dazu weiter.
Die Stadt Münster weist im Ergebnisplan der ersten Nachtragssatzung für 2011 Erträge in Höhe von 769,4 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von 829,2 Millionen Euro aus. Das diesjährige Defizit von 59,8 Millionen Euro kann aber nur noch im Umfang von 44,5 Millionen Euro durch die Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Zur Deckung des darüber hinausgehenden Fehlbetrages in Höhe von 15,3 Millionen Euro muss in diesem Haushaltsjahr erstmalig die allgemeine Rücklage herangezogen werden. Der Haushalt 2011 gilt damit nicht mehr als ausgeglichen. Auf die geplanten Investitionen hat das allerdings keinen Einfluss, da nach der Neuen Kommunalen Finanzordnung diese Ausgaben in der Finanzplanung (das Pendant zum früheren Vermögenshaushalt) geführt werden. Die Bezirksregierung mahnt jedoch, dass die Stadt sich im kommenden Jahr an ihre eigenen Sparziele halten müsse. Dabei bereitet auch die hohe Verschuldung der Stadt sorge, wie die Mittelbehörde des Landes der Stadtkämmerei in die Genehmigung schrieb. Auch daran müssten Rat und Verwaltung arbeiten, hieß es dazu abschließend.

























