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27. 05. 2012
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NRW nimmt deutlich mehr Erbschaftssteuer ein


15.11.2011 00:18 von:

Schlagwörter: NRW,Erbschaftssteuer,Erbschaft,Schenkung,Steueraufkommen,Veranschlagung,2011,Nov

Die nordrhein-westfälischen Finanzämter haben im vergangenen Jahr in 14.435 Erbschaftsfällen Steuerbescheide versendet und damit rund 915 Millionen Euro an Steuereinnahmen erzielt. Das teilte das Statistische Landesamt IT.NRW bereits in der vergangenen Woche mit. Der Vermögenswert der steuerrelevanten Nachlässe lag nach Angaben der Statistikbehörde bei insgesamt rund acht Milliarden Euro. Nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten, persönlichen Steuerfreibeträgen und sachlichen Steuerbefreiungen blieb immerhin ein Vermögenswert von rund 4,4 Milliarden Euro übrig. Von diesen Erbschaften profitierten landesweit 25.795 Nachlassempfänger, hieß es dazu weiter.

Ein Jahr zuvor lag das Erbschaftssteueraufkommen noch bei lediglich rund 632 Millionen Euro. Rund die Hälfte aller steuerpflichtigen Erbschaften hatte einen Wert von weniger als 50.000 Euro. Sie trugen allerdings nur rund sieben Prozent des gesamten Aufkommens dieser Steuerart bei. In den 0,3 Prozent der Erbschaften ab einem Gesamtvermögen von fünf Millionen Euro hingegen kam rund ein Fünftel der gesamten Erbschaftssteuer herein. Berücksichtigt hat das Landesamt zudem 5970 steuerrelevante Schenkungen mit einem Vermögenswert von 2,8 Milliarden Euro. Hier kamen rund 258 Millionen Euro für die Finanzämter zusammen. Das allerdings war deutlich weniger als ein Jahr zuvor. 2009 nahm der Fiskus bei dieser Steuerart in NRW noch 309 Millionen Euro ein. 44 Prozent der Schenkungen mit einem steuerpflichtigen Wert von unter 50 000 Euro machten einen Anteil von drei Prozent aus. Knapp zwei Prozent der Fälle, in denen mehr als fünf Millionen Euro erworben wurden, trugen ein Drittel zur gesamten Schenkungsteuer bei, berichtete das Landesamt abschließend.

Die tatsächlichen Vermögensübergänge werden in dieser Statistik allerdings nicht erfasst. Dies liegt unter anderem daran, dass die Mehrzahl der Vermögensübergänge innerhalb der hohen Freibetragsgrenzen liegt und deshalb zu keiner Steuerfestsetzung führt. Basis für die Berechnung ist das Festsetzungsjahr 2010, so der abschließende Hinweis der Landesstatistiker.







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