27. 05. 2012
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Ausschuss gibt Grünes Licht für Friedhofssatzung
Zu lange haben sie trotz intensiver Vorarbeiten auf einen Beschluss des
federführenden Ausschusses Umwelt, Gesundheit und Grün (UGG) warten
müssen.
Auch am heutigen Donnerstag gingen die Betroffenen zunächst davon aus,
dass den bereits drei Vertagungen in der Beratungsfolge eine vierte
folgen wird. Aber als die Tagesordnungspunkte 16.1. und 16.2. auf der
Tagesordnung standen, schien das lange Warten auf einen Beschluss des
Stadtrates von Erfolg gekrönt zu sein. Beide Beschlussvorlagen wurden
dann in leicht geänderter Fassung einstimmig beschlossen, auch wenn bei
der ersten Abstimmung, der über die Friedhofsatzung, die Grünen wegen
internen Beratungsbedarfs nicht mitstimmten. Wenige Tage zuvor hatte
die Fraktion Die Linke noch einen Änderungsantrag zur Friedhofsatzung
eingebracht. Deren Vertreter im Ausschuss verteidigte dieses „Störfeuer
in letzter Sekunde“ mit dem Argument, einer Privatisierung vorbeugen zu
wollen.
Dieser Meinung wollte sich aber keine der stimmberechtigten Fraktionen
auch wirklich anschließen. Der Ausschussvorsitzende Götz Bacher wurde
sogar unerwartet deutlich. „Einen VEB Friedhof wird es mit uns nicht
geben“, versuchte der SPD-Politiker die Linken zu überzeugen. Denn
statt eine Aufweitung der Wahlfreiheit und einer generellen
Gebührensenkung von rund acht Prozent für Bestattungen zuzulassen,
forderte deren Vertreter im Umweltausschuss sogar, zusätzliches
Friedhofspersonal einzustellen, und zwar zu üblichen Lohntarifen. Dem
entsprechenden Änderungsantrag entzogen aber alle vier Fraktion ihre
Unterstützung. So äußerte der Grünen-Vertreter Gerhard Brust sein
Bedauern, dass die Satzung nicht schon vor der parlamentarischen
Sommerpause beschlossen wurde. Auch seine Fraktion befürworte die
Vorlagen der Verwaltung aus grundsätzlichen Gründen. „Wir wollen
erreichen, dass mehr und nicht weniger Kölnerinnen und Kölner auch in
Köln beerdigt werden. Das vorgelegte Konzept ist für beide Seiten –
Bürger und Stadtverwaltung – von Vorteil“, so Brust. „Wir unterstützen
die Vorlage, weil sie für die Bürgerinnen und Bürger mehr
Wahlmöglichkeiten bringt“, begründete Dr. Michael Paul von der
CDU-Fraktion die Vorlage. Dabei betonte er die Notwendigkeit,
insbesondere die kleineren Ortsfriedhöfe zu erhalten.
Problem „Leichentourismus“
Aufgrund der hohen Gebührenlast, aber auch wegen der sich immer weiter
ausdifferenzierenden Möglichkeiten dürfe die Stadt nicht die Augen vor
neueren Entwicklungen verschließen, meint nicht nur Paul. So genannte
Kooperationsfelder bieten hier die Möglichkeit, privatwirtschaftliches
Engagement sinnvoll in städtischen Handeln zu integrieren. Und aufgrund
der differenzierten Friedhofslandschaft mit einigen Groß, aber sehr
vielen kleinen Friedhöfen (insgesamt über 60 im Kölner Stadtgebiet)
ergeben sich auch neue Möglichkeiten für kleine und mittlere Betriebe,
wie der stellvertretende Leiter des Amtes für Landschaftspflege und
Grünflächen Herbert Muck erläuterte. Dabei spielen auch neue Formen der
Bestattung eine wichtige Rolle. Das Thema „Beerdigung“ erfreue sich
seit einiger Zeit einer gewachsenen Beliebtheit, wie auch die Resonanz
am alljährlich im Herbst stattfindenden „Tag des Friedhofs“ zeigt. Auch
dies soll durch die neue Friedhofssatzung ermöglicht werden. Mit
Bestattungsgebühren zwischen knapp über 2000 bis rund 2800 Euro liegt
Köln im gehobenen Mittelfeld der NRW-Kommunen, wie Herbert Terfrüchte,
Sprecher der Kölner Arbeitskreises Friedhof, erklärte. An der
Gebührenhöhe alleine könne es also nicht liegen, dass immer mehr
Kölnerinnen und Kölner auf dem Weg zu ihrer letzten Ruhestätte das
Kölner Stadtgebiet verlassen. Jüngste Meldungen aus Karlsruhe und
Hamburg aber zeigen, dass neue Formen der Bestattungen bis hin zu einem
eigenen HSV-Friedhof durchaus beliebter werden. Die Stadtverwaltung
rechnet, dass rund ein Viertel bis ein Drittel aller zur Verfügung
stehenden Friedhofsflächen mittelfristig mit neuen Grabformen bestückt
werden können.
Die Diskrepanz zwischen Todesfällen und Beerdigungen stieg im Laufe der
vergangenen 15 Jahre von neun auf inzwischen rund 25 Prozent an, wie
Verwaltungsfachmann Muck abschließend erklärte. Die neue
Friedhofssatzung, die zusammen mit der dazugehörigen
Friedhofsgebührensatzung beschlossen wurde, soll nun in der nächsten
Sitzung des AVR (Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen)
und dann in der darauffolgenden Ratssitzung im Dezember beschlossen
werden. Der Gebührenrückgang, so ließ Muck durchblicken, ist aber
weniger auf das neue Konzept zurückzuführen. Vielmehr konnten in den
zurückliegenden Monaten Planstellen nicht besetzt werden. Die dadurch
erzielten Einsparungen sollen nun an die „Kunden“ weitergereicht
werden. Die Initiatoren hoffen, damit den Trend stoppen und umkehren zu
können, hieß es dazu abschließend.

























