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27. 05. 2012
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Ausschuss gibt Grünes Licht für Friedhofssatzung


06.11.2008 23:00 von:

Schlagwörter: Friedhofssatzung,Köln,Leichentourismus,Friedhofsgebühren

Zu lange haben sie trotz intensiver Vorarbeiten auf einen Beschluss des federführenden Ausschusses Umwelt, Gesundheit und Grün (UGG) warten müssen. Auch am heutigen Donnerstag gingen die Betroffenen zunächst davon aus, dass den bereits drei Vertagungen in der Beratungsfolge eine vierte folgen wird. Aber als die Tagesordnungspunkte 16.1. und 16.2. auf der Tagesordnung standen, schien das lange Warten auf einen Beschluss des Stadtrates von Erfolg gekrönt zu sein. Beide Beschlussvorlagen wurden dann in leicht geänderter Fassung einstimmig beschlossen, auch wenn bei der ersten Abstimmung, der über die Friedhofsatzung, die Grünen wegen internen Beratungsbedarfs nicht mitstimmten. Wenige Tage zuvor hatte die Fraktion Die Linke noch einen Änderungsantrag zur Friedhofsatzung eingebracht. Deren Vertreter im Ausschuss verteidigte dieses „Störfeuer in letzter Sekunde“ mit dem Argument, einer Privatisierung vorbeugen zu wollen.

Dieser Meinung wollte sich aber keine der stimmberechtigten Fraktionen auch wirklich anschließen. Der Ausschussvorsitzende Götz Bacher wurde sogar unerwartet deutlich. „Einen VEB Friedhof wird es mit uns nicht geben“, versuchte der SPD-Politiker die Linken zu überzeugen. Denn statt eine Aufweitung der Wahlfreiheit und einer generellen Gebührensenkung von rund acht Prozent für Bestattungen zuzulassen, forderte deren Vertreter im Umweltausschuss sogar, zusätzliches Friedhofspersonal einzustellen, und zwar zu üblichen Lohntarifen. Dem entsprechenden Änderungsantrag entzogen aber alle vier Fraktion ihre Unterstützung. So äußerte der Grünen-Vertreter Gerhard Brust sein Bedauern, dass die Satzung nicht schon vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen wurde. Auch seine Fraktion befürworte die Vorlagen der Verwaltung aus grundsätzlichen Gründen. „Wir wollen erreichen, dass mehr und nicht weniger Kölnerinnen und Kölner auch in Köln beerdigt werden. Das vorgelegte Konzept ist für beide Seiten – Bürger und Stadtverwaltung – von Vorteil“, so Brust. „Wir unterstützen die Vorlage, weil sie für die Bürgerinnen und Bürger mehr Wahlmöglichkeiten bringt“, begründete Dr. Michael Paul von der CDU-Fraktion die Vorlage. Dabei betonte er die Notwendigkeit, insbesondere die kleineren Ortsfriedhöfe zu erhalten.

Problem „Leichentourismus“

Aufgrund der hohen Gebührenlast, aber auch wegen der sich immer weiter ausdifferenzierenden Möglichkeiten dürfe die Stadt nicht die Augen vor neueren Entwicklungen verschließen, meint nicht nur Paul. So genannte Kooperationsfelder bieten hier die Möglichkeit, privatwirtschaftliches Engagement sinnvoll in städtischen Handeln zu integrieren. Und aufgrund der differenzierten Friedhofslandschaft mit einigen Groß, aber sehr vielen kleinen Friedhöfen (insgesamt über 60 im Kölner Stadtgebiet) ergeben sich auch neue Möglichkeiten für kleine und mittlere Betriebe, wie der stellvertretende Leiter des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen Herbert Muck erläuterte. Dabei spielen auch neue Formen der Bestattung eine wichtige Rolle. Das Thema „Beerdigung“ erfreue sich seit einiger Zeit einer gewachsenen Beliebtheit, wie auch die Resonanz am alljährlich im Herbst stattfindenden „Tag des Friedhofs“ zeigt. Auch dies soll durch die neue Friedhofssatzung ermöglicht werden. Mit Bestattungsgebühren zwischen knapp über 2000 bis rund 2800 Euro liegt Köln im gehobenen Mittelfeld der NRW-Kommunen, wie Herbert Terfrüchte, Sprecher der Kölner Arbeitskreises Friedhof, erklärte. An der Gebührenhöhe alleine könne es also nicht liegen, dass immer mehr Kölnerinnen und Kölner auf dem Weg zu ihrer letzten Ruhestätte das Kölner Stadtgebiet verlassen. Jüngste Meldungen aus Karlsruhe und Hamburg aber zeigen, dass neue Formen der Bestattungen bis hin zu einem eigenen HSV-Friedhof durchaus beliebter werden. Die Stadtverwaltung rechnet, dass rund ein Viertel bis ein Drittel aller zur Verfügung stehenden Friedhofsflächen mittelfristig mit neuen Grabformen bestückt werden können.

Die Diskrepanz zwischen Todesfällen und Beerdigungen stieg im Laufe der vergangenen 15 Jahre von neun auf inzwischen rund 25 Prozent an, wie Verwaltungsfachmann Muck abschließend erklärte. Die neue Friedhofssatzung, die zusammen mit der dazugehörigen Friedhofsgebührensatzung beschlossen wurde, soll nun in der nächsten Sitzung des AVR (Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen) und dann in der darauffolgenden Ratssitzung im Dezember beschlossen werden. Der Gebührenrückgang, so ließ Muck durchblicken, ist aber weniger auf das neue Konzept zurückzuführen. Vielmehr konnten in den zurückliegenden Monaten Planstellen nicht besetzt werden. Die dadurch erzielten Einsparungen sollen nun an die „Kunden“ weitergereicht werden. Die Initiatoren hoffen, damit den Trend stoppen und umkehren zu können, hieß es dazu abschließend.







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