27. 05. 2012
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CDU fordert "Münsteraner Modell" für Köln
Das "Münsteraner Modell†sieht vor, dass aggressive Schläger neben ihrer strafrechtlichen Würdigung zukünftig auch noch den Führerschein verlieren sollen. Seit September vergangenen Jahres wird in der Universitätsstadt Münster in Zusammenarbeit mit der dortigen Polizeibehörde die härtere Gangart angewendet. Dabei ist es völlig unerheblich, in welchem Zusammenhang die zumeist jugendlichen Aggressoren ihre Gewalttaten ausführen. Gerade der Führerscheinentzug und damit das Verbot, ein Fahrzeug zu führen, habe eine enorm abschreckende Wirkung, so das Kalkül der Initiatoren. Polizeilich in Erscheinung getretene Personen werden hinsichtlich möglicher Fahreignungsmängel beurteilt. Stellen die Ermittler dabei Aggressionspotenzial fest, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Betroffenen auch in konfliktträchtigen Situationen im Straßenverkehr ein entsprechendes Verhalten zeigen, so das Argument.
Der AVR, der sich innerhalb der städtischen Beratungsfolge neben Personalfragen auch mit rechtlichen Dingen auseinandersetzt, soll nun über den CDU-Antrag beraten, wie die Fraktion weiter bekannt gab. "Die Fachleute sind sich einig, dass ein Fahrverbot gerade bei jungen Menschen eine enorme abschreckende Wirkung hat. Zudem ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass hohes Aggressionspotenzial zu besonders großen Gefahren im öffentlichen Straßenverkehr führt", begründete Winrich Granitzka, Vorsitzender der CDU-Fraktion, den Vorschlag seiner Fraktion. Das Pilotprojekt ist auf eine Initiative des Landesinnenministers Ralf Jäger (SPD) zurückzuführen. Gemeinsam mit seinen Länderkollegen will der SPD-Politiker diese zusätzliche Strafe für Gewalttäter auch bundesweit zum Standard machen.
Neben Münster hat auch Bielefeld als weitere NRW-Kommune einen entsprechenden Vorstoß unternommen. Die Diskussion um härtere Strafen gegenüber Gewalttätern ist jedoch nicht neu. Wie die Westdeutsche Zeitung bereits vor Wochenfrist berichtete, gibt es diese Debatte bereits seit zwei Jahrzehnten. Ein pauschaler Führerscheinentzug wird jedoch auch zukünftig nur schwer durchzusetzen sein, vielmehr müsse im Einzelfall sehr genau geprüft werden, ob die psychologischen und individuellen Voraussetzungen bei einem überführten Gewalttäter auch auf das Verhalten im Straßenverkehr übertragen werden könne. Nach einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeigers vom 18. August hat es bis dato in Münster in 23 Fällen eine entsprechende Strafe gegeben. Allerdings blieben mehr als 40 Gewalttäter im Besitz ihres Führerscheins. Die restlichen der 157 Fälle seien bis dahin noch nicht zur Entscheidung gekommen, berichtete die Kölner Lokalzeitung vor Wochenfrist.

























