27. 05. 2012
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CDU harkt nach in Sachen Aufzeichnung von vertraulichen Sitzungen
Der Punkt mündliche Anfragen unter Tagesordnungspunkt 7 der heutigen Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR) wird normalerweise dazu genutzt, der Verwaltung neue Aufgaben in bestimmten Bereichen mit auf den Weg zu geben. Die Kölner CDU-Fraktion nutzte die Gelegenheit, um den zweiten Mann der Stadtverwaltung zu einer Aussage zur gängigen Aufzeichnungspraxis der nicht-öffentlichen Teile von städtischen Ausschusssitzungen zu bewegen. Axel Hoplauf, seit rund zwei Jahren als Sachkundiger Einwohner für die CDU in diesem Ausschuss, konnte sich nicht daran erinnern, dass er zu den Aufzeichnungen im nicht-öffentlichen Teil des Ausschusses sein förmliches Plazet gegeben hat. "Da haben wir etwas gemeinsam", entgegnete der Stadtdirektor, der seit nunmehr drei Jahren als Vertreter der Stadtverwaltung an diesen Sitzungen teilnimmt.
Interpretation des § 201 StGB
Aber auf den Einwand, dass der § 201 des Strafgesetzbuches, der den Verstoß gegen die Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe stellt, keine Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von vertaulichen Sitzungen mache, entgegnete Kahlen, dass es sich bei den Ausschüssen um eine Art Gewohnheitsrecht handelt. "Wir haben hier auf einen entsprechenden Beschluss verzichtet, weil es in der Geschäftsordnung des Rates seit rund 30 Jahre gängige Praxis ist", so Kahlen. Bei den von ihm und weiteren Dezernenten erhobenen Vorwürfe gegen Schramma, er habe die damaligen Sitzungen des Koordinierungsstabes widerrechtlich aufgezeichnet, aber habe es sich eben nicht um Ratsausschüsse, sondern um kurzfristig einberufene Gremien gehandelt. Die hatten die Aufgabe, die "furchtbaren Folgen des Unglücks zu behandeln". "Da galten keine althergebrachten Praktiken", erläuterte der Stadtdirektor den Unterschied, der schließlich sogar die Kölner Staatsanwaltschaft ermitteln ließ. Hoplauf wollte sich damit nicht zufrieden geben und verwies auf die allgemeinen Ausführungen des besagten Paragrafen. CDU-Fraktionschef Winrich Granitzka mahnte als Konsequenz dieser Diskussion an, so etwas zukünftig im Rahmen eines entsprechenden Beschlusses zu entscheiden. "Wir sollten entschieden, wie wir zukünftig generell damit umgehen wollen", so Granitzka abschließend.

























