27. 05. 2012
Seite drucken
Details für zweite Tranche des Konjunkturpakets vorgestellt
Die zweite Tranche des Konjunkturpakets II der Bundesregierung steht in Köln kurz vor der Auszahlung. In einer Beschlussvorlage hat die Stadtverwaltung nun die Details der zweiten Auszahlungsrunde bekannt gegeben. Bereits vor über einem Monat hatte der Stadtrat über die Einzelheiten der ersten Tranche beraten und dabei Mittel in Höhe von über 57,5 Millionen Euro freigegeben. Zwar steht auch diese Auszahlung noch immer unter dem Vorbehalt einer möglichen Grundgesetzänderung (Artikel 104b GG), soll aber trotz allem weiter fortgesetzt werden. Inzwischen erhielt die Stadtverwaltung eine Mitteilung des Landes NRW, in dem der Bund die Voraussetzungen für eine Zuwendung verdeutlicht und ausgeführt hatte. Zwischenzeitlich war das Rechnungsprüfungsamt dazu eingesetzt worden, die Förderrichtlinien der vorgeschlagenen Maßnahmen zu prüfen, ehe die Maßnahme offiziell in den Katalog aufgenommen wird. Die Experten erwarten nicht, dass sich durch die mögliche Änderung des Artikels 104b im Grundgesetz irgendetwas an der Förderfähigkeit der einzelnen nun vorgeschlagenen Maßnahmen ändern wird. Der Artikel legt fest, dass der Bund bislang nur kommunale Investitionen fördern kann, in denen der Bund eine konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis habe. Diese Kompetenzbeschränkung soll nach dem Willen der Föderalismuskommission jedoch deutlich gelockert werden, hieß es dazu weiter.
So war im Vorfeld der ersten Tranche immer wieder die Rede davon, dass zum Beispiel Schulsanierungen auch dann unter das zweite Konjunkturpaket fallen können, wenn sie nicht den energetischen Aspekt beinhalten. In der Gesamtheit bleibe der Aspekt der energetischen Sanierung allerdings vorrangig, hieß es im März in einer Antwort des nordrhein-westfälischen Innenministeriums. Die Kölner Fachverwaltung will aber auch ohne Grundgesetzänderung die Maßnahmen der zweiten Tranche bereits vor der Sommerpause durch die Gremien winken. Eine Verzögerung um zwei Monate bis zur nächsten Ratssitzung wäre eine vermeidbare Verzögerung. Zwar könnte man in diesem Falle den Hauptausschuss aktivieren, doch eine Vorberatung im Jugendhilfe- und im Finanzausschuss wäre in diesem Falle nicht möglich.
In der zweiten Tranche mit einer Gesamtsumme von 42,741 Millionen Euro überwiegen Projekte aus dem Bereich Bildungsinfrastruktur deutlich. 36,142 Millionen Euro sollen hier für Projekte eingesetzt werden. Die restlichen knapp 6,6 Millionen Euro werden für den zweiten Investitionsschwerpunkt eingesetzt, hieß es in der Vorlage weiter. In einer weiteren Vorlage hat die Stadtverwaltung die Summe der Fördermaßnahmen für die Freien Träger auf 7,527 Millionen Euro festgelegt. Die Prüfung der Förderfähigkeit sowie die rechtliche Prüfung des gesetzlichen Rahmens konnte erst kurzfristig abgeschlossen werden. Auch hier kann sich der Stadtrat kaum Zeit mit der eigenen Einschätzung lassen, da die Freien Träger bereits in der Sommerpause mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen beginnen soll. 4,3 Millionen Euro sind dabei für Kindertagesstätten, weitere drei Millionen Euro für Ersatzschulen vorgesehen. Mit 645.000 Euro sollen gemeinnützigen Weiterbildungseinrichtungen, mit 700.000 Euro Maßnahmen der Freien Träger im Bereich Sport unterstützt werden. Der Beschluss vom 5. Mai dieses Jahres ergab somit eine Gesamtsumme von 8,645 Millionen Euro, die den Freien Trägern zugute kommen sollen. Abzüglich des Eigenanteils der Träger wurden aktuell allerdings erst 6,6 Millionen Euro freigegeben. Nicht verausgabte Mittel sollen aber in die zweite Tranche übertragen werden, hieß es dazu weiter. Der Teufel steckt jedoch im Detail: So können beispielsweise Sanierungsmaßnahmen erst dann aus dem Konjunkturpaket kofinanziert werden, wenn der antragstellende Träger auch gleichzeitig Eigentümer des Objekts ist. Davon könnten die kirchlichen Träger profitieren, sie sind vielfach auch Eigentümer.

























