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27. 05. 2012
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Europarecht soll für mehr Transparenz sorgen


10.03.2010 01:09 von:

Schlagwörter: Köln,EU,Nahverkehrsplan,Verordnung,Verkehrsausschuss,2010,KVB,Betrauung,Kostenre

Die EU-Verordnung 1370 sorgte nicht immer für Erleichterung. Kaum war sie im Dezember 2007 veröffentlicht, bemühte sich der Bundesgesetzgeber um eine praxisgerechte Umsetzung. Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren hat die neue nun die alte Verordnung abgelöst. Allerdings droht die neue EU-Verordnung im Gestrüpp nationaler Regelungen hängen zu bleiben. So scheiterte bislang eine Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes an den unterschiedlichen Interessen der beteiligten Parteien. Ungeachtet dieser Schwierigkeiten haben Stadt und KVB aber bereits früher reagiert. Schon nach dem "Magdeburg-Urteil" hatte das städtische Verkehrsunternehmen ein erstes Gutachten in Auftrag gegeben, um die Finanzierung des Kölner ÖPNV an die vier im EuGH-Urteil genannten Kriterien zu erfüllen. Dies führte in der Folge zu einer Betrauungsregelung, die am 15. Dezember 2005 vom Stadtrat beschlossen und am 24. August 2008 bis zum Jahr 2019 verlängert wurde. Weil aber die EU-Regelung weitreichend ist, wurde erneut ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das wurde am gestrigen Dienstag im Kölner Verkehrsausschuss vorgestellt.

Das Berliner Beratungsunternehmen KCW GmbH sieht allerdings trotz der immensen Veränderungen keine übermäßigen Veränderungen, eher die Chance zu mehr Transparenz. Auch der Schutz vor ruinösem Wettbewerb ist ein wichtiges Anliegen. "Der Nahverkehrsplan spielt bei der Umsetzung der neuen Verordnung eine zentrale Rolle. Dabei werden die alten Finanzierungsregeln ersetzt. Der Betrauung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu", beschrieb KCW-Geschäftsführer Christoph Schaafkamp die Veränderungen. Konkret bedeutet das eine jährliche Berichtspflicht für die Leistungen, mit der die KVB vonseiten der Stadt betraut werden. Das bedeutet für den Nahverkehrsplan (NVP), dass er zukünftig deutlich detaillierter ausführen muss, mit welchen gemeinwirtschaftlichen Aufgaben die KVB betraut wurde. "Was im NVP nicht steht, darf nicht bezahlt werden", so Schaafkamp weiter. Zum Instrumentarium gehören Liniensteckbriefe sowie detaillierte Angaben zu Tarifen, Kommunikationsmaßnahmen, Fahrplänen und Ausstattung. Außerdem schlagen die Berater eine Linienbündelung vor. Diesen Vorschlag lehnt die KVB allerdings ab. Während eine Linienbündelung die Praxis der "Rosinenpickerei" (konkurrierende Anträge zu einzelnen, lukrativen Linien) verhindern hilft, führt eben genau das zu einem möglichen Interesse großer Akteure bei auslaufenden Regelungen.

"Das ist alles etwas neu für uns", äußerte sich der Vorsitzende des Ausschusses, Manfred Waddey von den Grünen. Die Befürchtung seiner Parteifreundin Bettina Tull, dass dies auch gleichzeitig zu einem deutlichen Mehraufwand aufseiten der Verwaltung führen könnte, äußerten sich KVB und Stadt hingegen zurückhaltend. Die Inhalte der Verordnung können dabei bereits in die kommenden Nahverkehrspläne eingearbeitet werden. "Wir müssen nicht bei Null anfangen", erklärte auch Günther Höhn von der KVB. Christian Dörkes vom städtischen Amt für Stadtentwicklung und Statistik räumte jedoch ein, dass sein Amt auch externe Vergaben ins Auge fassen müssen. "Wir können das nicht alleine leisten", so Dörkes mit dem Hinweis, dass die Ausarbeitung der Teil- und Plannetze für die linksrheinische Mitte noch in diesem Jahr ausgearbeitet werden. Auch sonst stellt sich die Situation keineswegs so drastisch dar. Gerade bei der detaillierten Kostenberechnung gibt es Entwarnung. Für Gutachter Schaafkamp sind Pauschalierungen bei der Berechnung der betrauten Leistungen durchaus zulässig. "Die derzeitigen Systeme laufen nicht so weit auseinander", so Schaafkamp abschließend.

Der Beschlusstext sieht die Erarbeitung des dritten Nahverkehrsplans für Köln unter den geänderten Bedingungen vor. Der neue Planentwurf soll im ersten Halbjahr kommenden Jahres den Bezirksvertretungen zur weiteren Beratung vorgelegt werden. Notwendige Analysen und Planungen zur Fortentwicklung des ÖPNV können dabei auch extern vergeben werden, so der Text der Beschlussfassung. Der Verkehrsausschuss stimmte dem nach Abschluss der Debatte einstimmig zu.


Linktipp:

Originaltext der EU-Verordnung 1370

Beschlussvorlage und Gutachten der Firma KCW als pdf-Download







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