27. 05. 2012
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Expertenhearing zum Thema Wiedereingliederung von Strafentlassenen
Bei der heutigen Sondersitzung des Ausschusses Soziales und Senioren im Kölner Ratssaal diskutierten Experten, Beteiligte und Interessierte mehr als drei Stunden lang über Verbesserungen bei der Wiedereingliederung von Strafgefangenen. Derzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen im Durchschnitt rund 18.000 verurteilte Straftäter, neben dem offenen und geschlossenen Vollzug auch in Suchtpräventionskliniken sowie in psychiatrischer Behandlung. Die meisten von ihnen werden nach mehr oder weniger vielen Monaten oder Jahren wieder entlassen. Verschiedene Studien hatten in der Vergangenheit nachgewiesen, dass ehemalige Strafgefangene mit Berufsausbildung und einem Job eine deutlich geringere Rückfallquote aufwiesen als ungelernte und Arbeitslose. Angelika Ebel-Schiffner vom Kolping Bildungswerk Köln und Ansprechpartnerin für die Initiative MABIS.NeT "Marktorientierte Ausbildungs- und Beschäftigungsintegration") für Köln und Düsseldorf führte aus, dass ungelernte Strafentlassene zu über 90 Prozent binnen kurzer Zeit wieder straffällig werden. Bei Menschen mit Berufsausbildung aber ohne Job sind es immer noch rund 80 Prozent, erst wenn sie mit einer Arbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten und ihr Selbstwertgefühl in der Gesellschaft wieder zurückerhalten, sinkt die Rückfallquote auf nur noch 30 Prozent. Die Zielvorgabe ist demnach klar. Wenn Strafgefangene nach unserem gängigen Rechtsverständnis wieder in die Gesellschaft reintegriert werden sollen, brauchen sie eigentlich nur einen Job. Aber nicht alleine die derzeitige Wirtschaftskrise macht den Verantwortlichen Sorge. Es sind auch zahlreiche bürokratische Hemmnisse, wie auch andere Fachreferenten auf der gestrigen Veranstaltung verdeutlichten.
Verwaltung statt individueller Beratung
Deutliche Worte der Kritik kamen auch von Daniela Dahmen, Gründungsvorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft Gehobene Sozialdienste LAG. Sie prangerte vor allem die ihrer Meinung nach viel zu geringe personelle Ausstattung an. Landesweit gebe es für die rund 18.000 Strafgefangenen und ihre berechtigten Ansprüche auf Wiedereingliederung gerade einmal etwas mehr als 250 Stellen. "Ein Sozialarbeiter muss dabei bis zu über 400 Gefangene betreuen. Da bleibt für ein Beratungsgespräch im Falle der Entlassung gerade einmal knapp vier Minuten pro Betroffenem", rechnete Dahmen vor und forderte die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, diese Mangelverwaltung abzustellen. Hauptproblem ist nach Meinung Dahmens die Perspektive der Landesregierung, die bei der Stellenbemessung von einer budget-, nicht aber von einer bedarfsgerechten Kalkulation ausgeht. Mindest 50 Stellen mehr benötige man, so Dahmen. Ähnliche Probleme gibt es auch bei der Betreuung von Jugendlichen, auch wenn das Verhältnis von Sozialarbeiter zu Gefangenen etwas günstiger sei. Dafür benötigen aber gerade Jugendliche und jüngere Erwachsene deutlich mehr Beratung, um nach ihrer Entlassung wieder in die Gesellschaft zurückzufinden.
Änderung des Belegungsrecht stellt Problem dar
Ein weiteres gewichtiges Problem ist zumindest in der Domstadt die bedarfsgerechte Versorgung. Die jüngst beschlossene Veränderung des Belegungsrecht mag für die Wohnungsunternehmen das Wegräumen von Investitionshindernissen sein. Für Karl-Peter Ochs-Theisen, Leiter einer Wohnungseinrichtung für ehemalige Strafgefangene in Köln-Sülz, ist das ein massives Problem. Schließlich benötigen ehemalige Strafgefangene vor allem eine feste Adresse, sprich bezahlbaren Wohnraum. Und gerade bei den kleineren Wohneinheiten gebe es in der Domstadt deutlich zu wenig bezahlbare Wohnungen. Zwar gebe es in Köln ein gut funktionierendes Netzwerk, eine Winterhilfe für Obdachlose und die Möglichkeit, Strafentlassenen über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten die Mietkosten zu zahlen. Aber die Probleme beim Übergang aus der Haftanstalt in das "normale Leben" werden auch durch bürokratische Hemmnisse behindert. So beobachtet Ochs-Theisen gerade bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 Jahren, die kurze Haftstrafen absitzen, ein Hin- und Herschieben zwischen Jugendamt und Arbeitsagentur bzw. ARGE. Auch Längerinhaftierte benötigen bessere Sicherungssysteme, hinzu kommt eine für Strafgefangene außerordentliche negative Schufa-Praxis. Ochs-Theisen forderte zudem eine bessere Beratung für Strafgefangene mit unsicheren Aufenthaltstiteln, Sprachkurse und die Übernahme von Gebühren. Unter den Inhaftierten sind Menschen mit einem Zuwanderungshintergrund überproportional vertreten. Rund ein Viertel aller Inhaftierten haben einen Migrationshintergrund, im Bereich der Untersuchungshäftlinge sind es sogar rund 40 Prozent. Besonders bitte, diese Menschen haben bei ihrer Wiedereingliederung wegen ihres ungesicherten Aufenthaltstitels auch keinen Anspruch auf soziale Hilfen. Dabei ist sich Ochs-Theisen sicher, dass bei frühzeitiger Hilfe viele Probleme gemildert werden können.
Die Sondersitzung des städtischen Ausschusses für Soziales und Senioren war gut besucht und dauerte rund dreieinhalb Stunden. Da der Ausschuss an diesem Tag keine Beschlüsse gefasst hatte, wird entgegen der üblichen Gepflogenheiten auch kein Protokoll angefertigt. Stattdessen wird es im Nachgang eine Dokumentation der Veranstaltung geben. Das hatten die anwesenden Ausschussmitglieder gleich zu Beginn einstimmig beschlossen.

























