27. 05. 2012
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Godorfer Hafen: Nun soll ein Bebauungsplan her
Das Schreiben der stadtnahen Logistiktochter Häfen und Güterverkehr AG HGK traf bereits Ende November vergangenen Jahres bei der Stadtverwaltung ein. In der nun vorliegenden Beschlussvorlage, die am 15. September im Stadtentwicklungsausschluss vorberaten und nach einer kompletten Beschlussfolge am 13. Oktober dieses Jahres im Stadtrat entschieden werden soll, geht es um die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 2, Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) für die geplante Erweiterung des Hafens in Godorf um ein weiteres Becken sowie die angrenzenden Gewerbeflächen. Ziel ist die Widmung des Areals als "Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Hafen" sowie Flächen für Ausgleichsmaßnahmen. Insgesamt hat die Stadtwerke-Tochter damit drei parallelen Genehmigungsverfahren angesetzt, um nun die Realisierung der Hafenerweiterung rechtskräftig zu machen. Die Verwaltung folgt nach der Bürgerbefragung dem Antrag des Bauherrn und empfiehlt die unverzügliche Einleitung des B-Plan-Verfahrens. Damit könne die HGK die zwischenzeitlich unterbrochenen Planungen wiederaufnehmen zu können.
Bei der zurückliegenden Bürgerbefragung schafften die Hafengegner zwar beachtliche 72.500 Stimmen, die sich gegen die Erweiterung des Hafens in Godorf aussprachen. Allerdings fehlte den Hafengegnern etwas mehr als 17.000 Stimmen, um dem freiwilligen Quorum von zehn Prozent der Kölner Einwohnerinnen und Einwohner zu entsprechen. In seinem Beschluss vom März hatte der Stadtrat mehrheitlich festgelegt, dass Gegner und – vor allem – Befürworter des Hafenausbaus sich jedoch dem Bürgerwillen verpflichten, sollte das Quorum erreicht werden. Weil das aber verfehlt wurde, sahen sich in der letzten Ratssitzung vor der Sommerpause beide Seiten als Sieger. Die Ausbaugegner, weil sie einen deutlichen Vorsprung von 55 zu 45 Prozent erreichen konnten und die Befürworter, weil eben nicht genügend Skeptiker des Hafenausbaus zum Wahlakt mobilisieren konnten. Mit dem nun eingeleiteten Beschlussvorschlag will das stadtnahe Unternehmen HGK ohne weitere Verzögerungen Nägel mit Köpfen machen.
Die Öffentlichkeit soll – nach Ergänzungen und Aktualisierungen – in den notwendigen Verfahren im Rahmen des B-Plan-Verfahren beteiligt werden. Dazu werde es eine weitere Beschlussvorlage geben. Auf dem Areal sollen neben einem zusätzlichen Hafenbecken ein Containerterminal, ein Schütt- und Stückgutterminal sowie Flächen für den Hafeneingangsbereich sowie Magazin- und Lagerflächen ausgewiesen werden. Außerdem soll das als trimodaler Hafen geplante Bauvorhaben Straßenverkehrsflächen und Gleisanlagen enthalten. Eine Abwasserbehandlungsanlage ist ebenfalls vorgesehen. Das alte Verfahren ging auf einen Planfeststellungsbeschluss der Kölner Bezirksregierung vom 30. August 2006 zurück. Gegen den hatte ein Anwohner erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht einen Baustopp erwirkt, der im Jahr 2009 in Kraft trat und gerichtlich bestätigt wurde. "Zur Bewältigung der mit dem Gesamtvorhaben verbundenen Nutzungskonflikte soll nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der als Beurteilungsgrundlage für die nicht planfeststellungspflichtigen Teile des Vorhabens dienen kann", hieß es dazu in der Beschlussvorlage weiter. Die wasser- und eisenbahnrechtlichen Vorhaben des Hafenerweiterungsprojekts werden parallel bei der Bezirksregierung beantragt und durchgeführt.
HGK schiebt neue Planung an
Zwar müssen im Aufstellungsverfahren des B-Plans alle Argumente neu abgewogen und bewertet werden. Fachlich jedoch kann der Bebauungsplan an den (unwirksamen) ehemaligen Planfestsstellungsbeschluss anknüpfen, wie die Fachverwaltung weiter ausführt. Die Details der weiteren Planungen entsprechen den gesetzlichen Vorgaben dieses Verfahrens. Neben der Notwendigkeit eines Hafenausbaus müssen die Antragsteller Ausgleichs- und Infrastrukturmaßnahmen nachweisen. Eine Umweltprüfung soll die Belange ermitteln und in das Verfahren einbinden. Schließlich soll mit dem zu beschließenden Bebauungsplan auch der Landschaftsplan entsprechend geändert werden. Sollte der Einleitungsbeschluss für einen B-Plan im Oktober beschlossen werden, wird die HGK ihrerseits die erforderlichen Gutachten in Auftrag geben. Auch ein städtebauliches Planungskonzept soll angefertigt werden. Zusammen mit dem dann fertigen Umweltbericht wird der B-Plan der Öffentlichkeit zur "frühzeitigen Beteiligung" vorgestellt. Der immer npch gültige Ausbaubeschluss des Godorfer Hafens wurde mit der Mehrheit von CDU und SPD auf seiner Sitzung am 30. August 2007 mit einer Mehrheit von 53 zu 35 Stimmen beschlossen. Der nun geplante Vorstoß dürfte etwas spannender werden. SPD und CDU verfügen nach der letzten Kommunalwahl zusammen nur noch über 50 Stimmen, plus der Stimme des Kölner Oberbürgermeisters. Spannend deshalb, weil in geheimer Abstimmung die CDU-Abgeordneten im Kölner Süden sich skeptisch zum Hafenausbau geäußert haben. Grüne, FDP und die anderen Mitglieder des Stadtrats dürften bei ihrem Nein zu Ausbau bleiben.

























