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27. 05. 2012
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Haus- und Grundbesitzer machen weiter Front gegen Hochhaus am Waidmarkt


25.01.2011 20:55 von:

Schlagwörter: Köln,Waidmarkt,Höhenkonzept,2011,Januar,Hochhaus,Fay,Neubau,Verstoß,Kritik

Am kommenden Donnerstag findet im Kölner Stadtrat die nächste turnusmäßige Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses statt. Vor wenigen Tagen hatte die Stadt angekündigt, dass der zur Mannheimer Fay-Gruppe gehörende Vorhabenträger das 13-geschossige nicht sanieren, sondern abreißen und neu bauen wolle. Vor allem der Haus- und Grundbesitzerverein machte heftig Front gegen die Pläne. Ihr Hauptargument: das "Höhenkonzept" der Stadt, dass grundsätzlich bei Neubebauungen eine maximale Traufhöhe von 22,50 Meter zulässt. Der Hochbau des ehemaligen Polizeipräsidiums ist jedoch knappe 50 Meter hoch. Nach Ansicht der Verantwortlichen des Haus- und Grundbesitzervereins stellt das einen eklatanten Verstoß gegen den Ratsbeschluss dar. "Die Politik darf sich das Heft nicht aus der Hand nehmen lassen", so die Empfehlung der Haus- und Grundbesitzer.

Der Vorsitzende des Vereins, Dr. Konrad Adenauer, wiederholte dabei seinen Appell, "sich mit ihrem Entschlüssen zur Fortentwicklung des Geländes "Waidmarkt" am ursprünglichen Vorhaben, dort das Höhenkonzept gelten zu lassen, orientieren". Adenauer zeigte sich überzeugt, dass die Entscheidung für einen Neubau in gleicher Höhe – wäre es von Anfang an bekannt gewesen – wohl "politisch nicht gewollt" sei. Er erwartet nun einen "klaren politischen Auftrag" in Richtung Stadtverwaltung. Darin sollte geprüft, ob es – entgegen der bisherigen Darstellung der Stadtverwaltung – nicht doch Möglichkeiten gebe, den geplanten Neubau in fast gleicher Höhe zu verhindern. Stattdessen sollte der Rat eine "städtebauliche Sünde" beseitigen. Mit dem Hinweis auf bestehendes Baurecht wollen sich die Verantwortlichen nicht zufrieden geben. "Mit dieser Denkweise bekommen wir keine einzige Bausünde in Köln beseitigt", kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Verein, Thomas Tewes.

Kritik gab es vom Haus- und Grundbesitzerverein auch für die schriftliche Aufbereitung der entsprechenden Verwaltungsvorlage. Diese lasse sich so interpretieren, "als sei die Höhe des Hochhauses – egal ob Bestand oder Neubau – zur Erreichung der benötigten Flächen von allen Partein immer so gewollt". Ein weiteres Argument der Stadtverwaltung fließt ebenfalls in den Vorlagentext ein. Dabei sei das Hochhaus Bestandteil aller Wettbewerbsteilnehmer gewesen, steht dort. ,,Jeder wusste, dass im Falle des Abrisses ein neues Hochhaus nie genehmigt worden wäre. Also sind alle vom Bestand ausgegangen. Herr Streitberger hat selbst zugegeben, dass die Möglichkeit eines Neubaus nie kommuniziert wurde, er selbst sogar nie daran gedacht habe", erklärte Tewes weiter. Schlussfolgerung der Vereinsverantwortlichen: "Der Beschluss wäre unter der Maßgabe eines Neubaus so nicht beschlossen worden", wie Hauptgeschäftsführer Tewes abschließend zusammenfasste.


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