Wetter

Boersen News





Köln Nachrichten Neu


zum Archiv ->

Köln Nachrichten bei Twitter





27. 05. 2012
Seite drucken

Kein generelles Verbot gegen Heizpilze


15.05.2008 22:00 von:


So wird es den Gastronomen der Kölner Innenstadt auch zukünftig grundsätzlich erlaubt sein, so genannte „Heizpilze“ zu benutzen. Die Anfrage der Grünen wurde bereits in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1) behandelt und nun noch einmal im Ausschuss auf der Tagesordnung geschehen. Die Grünen hatten bereits in der Februar-Sitzung des Ausschusses die Haltung der Verwaltung kritisiert. Die wies in ihrer Antwort erneut darauf hin, dass Heizpilze ausschließlich dann untersagt werden können, wenn dies aus stadtgestalterischen Gründen notwendig erscheint. Das Aufstellen von Heizpilzen stelle grundsätzlich eine „erlaubnispflichtige Sondernutzung“ dar. Die Stadtverwaltung hatte das Aufstellen der zumeist gasbetriebenen Heizelemente bislang „geduldet“. Ein grundsätzliches Verbot, wie es die Grünen in Bezirksvertretung und Rat ins Spiel brachten, sei jedoch nicht mit den Regelungen des nordrhein-westfälischen Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW) vereinbar. Ein Verbot könne demnach ausschließlich aus „stadtgestalterischen Gründen im Rahmen von Gestaltungsrichtlinien“ ausgesprochen werden, hieß es in der Verwaltungsantwort. Für den Rheingarten wird dabei erstmals das Aufstellen solcher Heizstrahler verboten, allerdings haben die betroffenen Gastronomen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2009.

CDU und FDP gegen generelles Verbot

Während die Grünen vor allem ökologische Gründe gegen die in jüngster Zeit immer beliebter werdenden Heizstrahler anbringen, sprachen sich FDP und CDU gegen ein solches Verbot aus. Bei den derzeit rund 300 eingesetzten Heizstrahlern im Bereich der Innenstadt und einer geschätzten Nutzungsdauer von durchschnittlich fünf Stunden pro Tag und 26 Wochen pro Jahr ergibt sich ein geschätzter Gesamtausstoß von knapp 1000 Tonnen pro Jahr. Allerdings böte die Umweltgesetzgebung keinerlei Handhabe für ein Verbot, wie Umweltdezernentin Marlis Bredehorst erklärte. Für Walter Grau bieten die Heizstrahler jedoch mehr Vor- als Nachteile. „Einige Gastronomen sind in einer Touristenstadt wie Köln auf die Verlängerung der Auengastronomie angewiesen“, erklärte der CDU-Politiker. Auch Dr. Albach von der FDP sprach sich gegen ein generelles Verbot von Heizpilzen aus. „Köln ist die nördlichste Stadt Italiens. Nur leider wird das nicht immer vom Wetter unterstützt“, erklärte Albach. Nach derzeitigen Stand erlaubt die Verwaltung grundsätzlich Heizstrahler, wenn sie sich unter Markisen oder Schirmen befinden. Kölner Gastwirte begrüßen die Regelung, immerhin lassen sich mithilfe der Heizstrahler bereits in den üblicherweise „kühlen“ Monaten März und April nennenswerte Umsätze in der Außengastronomie erzielen, wie eine spontane Befragung Kölner Gastronomen im Quartier Latäng und auf den Ringen ergab.








Artikel Service



Köln Nachrichten - das topaktuelle Newsportal fü Köln und die Region
Köln Nachrichten - developed with TYPO3 by beuse und beuse