27. 05. 2012
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Kein generelles Verbot gegen Heizpilze
So wird es den Gastronomen der Kölner Innenstadt auch zukünftig
grundsätzlich erlaubt sein, so genannte „Heizpilze“ zu benutzen. Die
Anfrage der Grünen wurde bereits in der letzten Sitzung der
Bezirksvertretung Innenstadt (BV 1) behandelt und nun noch einmal im
Ausschuss auf der Tagesordnung geschehen. Die Grünen hatten bereits in
der Februar-Sitzung des Ausschusses die Haltung der Verwaltung
kritisiert. Die wies in ihrer Antwort erneut darauf hin, dass Heizpilze
ausschließlich dann untersagt werden können, wenn dies aus
stadtgestalterischen Gründen notwendig erscheint. Das Aufstellen von
Heizpilzen stelle grundsätzlich eine „erlaubnispflichtige
Sondernutzung“ dar. Die Stadtverwaltung hatte das Aufstellen der
zumeist gasbetriebenen Heizelemente bislang „geduldet“. Ein
grundsätzliches Verbot, wie es die Grünen in Bezirksvertretung und Rat
ins Spiel brachten, sei jedoch nicht mit den Regelungen des
nordrhein-westfälischen Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NRW)
vereinbar. Ein Verbot könne demnach ausschließlich aus
„stadtgestalterischen Gründen im Rahmen von Gestaltungsrichtlinien“
ausgesprochen werden, hieß es in der Verwaltungsantwort. Für den
Rheingarten wird dabei erstmals das Aufstellen solcher Heizstrahler
verboten, allerdings haben die betroffenen Gastronomen eine
Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2009.
CDU und FDP gegen generelles Verbot
Während die Grünen vor allem ökologische Gründe gegen die in jüngster
Zeit immer beliebter werdenden Heizstrahler anbringen, sprachen sich
FDP und CDU gegen ein solches Verbot aus. Bei den derzeit rund 300
eingesetzten Heizstrahlern im Bereich der Innenstadt und einer
geschätzten Nutzungsdauer von durchschnittlich fünf Stunden pro Tag und
26 Wochen pro Jahr ergibt sich ein geschätzter Gesamtausstoß von knapp
1000 Tonnen pro Jahr. Allerdings böte die Umweltgesetzgebung keinerlei
Handhabe für ein Verbot, wie Umweltdezernentin Marlis Bredehorst
erklärte. Für Walter Grau bieten die Heizstrahler jedoch mehr Vor- als
Nachteile. „Einige Gastronomen sind in einer Touristenstadt wie Köln
auf die Verlängerung der Auengastronomie angewiesen“, erklärte der
CDU-Politiker. Auch Dr. Albach von der FDP sprach sich gegen ein
generelles Verbot von Heizpilzen aus. „Köln ist die nördlichste Stadt
Italiens. Nur leider wird das nicht immer vom Wetter unterstützt“,
erklärte Albach. Nach derzeitigen Stand erlaubt die Verwaltung
grundsätzlich Heizstrahler, wenn sie sich unter Markisen oder Schirmen
befinden. Kölner Gastwirte begrüßen die Regelung, immerhin lassen sich
mithilfe der Heizstrahler bereits in den üblicherweise „kühlen“ Monaten
März und April nennenswerte Umsätze in der Außengastronomie erzielen,
wie eine spontane Befragung Kölner Gastronomen im Quartier Latäng und
auf den Ringen ergab.

























