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27. 05. 2012
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Köln-Rodenkirchen: Fünf Varianten für Neubau des Bezirksrathauses vorgestellt


07.02.2009 20:48 von:

Schlagwörter: Köln,Lokales,Ausschüss,Stadtentwicklung,Bezirksrathaus,Rodenkirchen,Neubau

Angelehnt an den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 3. Dezember 2007 soll die Baumaßnahme mitten im Kern des Kölner Vorortes maximal in fünf Jahren abgeschlossen sein. Für die Stadt selbst sind dabei lediglich rund 3400 Quadratmeter vorgesehen. Die dem Ausschuss über Beamer präsentierten Entwürfe (Variante A bis E) haben eine Bruttogeschossfläche zwischen 15.000 und 25.000 Quadratmeter. Fast allen Entwürfen gemeinsam ist der Versuch, über das eigentliche Bezirksrathaus hinaus eine Verbindung zur angrenzenden Bebauung zu ziehen. Neben Verwaltungsnutzung sind dort auch Geschäfts- und Büroflächen sowie ein in einigen Entwürfen bis zu sieben Geschossen hohen Wohngebäude vorgesehen.

Das ursprüngliche Investorenmodell, das einen zehngeschossigen Wohnkomplex vorsah, ist aber inzwischen vom Tisch, wie Streitberger bestätigte. Die Variante B mit einer vorgesehenen Gesamtfläche von 25.000 Quadratmetern BGF ist zwar die intensivste, stößt jedoch auch in der Verwaltungsspitze auf Skepsis. „Dafür schlägt mein Herz nicht“, räumte Kölns Baudezernent ein. Wahrscheinlich sind da Varianten, die mit Bruttogeschossflächen zwischen 15.000 (Variante D und E) und 19.000 Quadratmetern (Variante C) im rückwärtigen Bereich (zur Barbarastraße hin) eine mehr oder weniger kompakte Wohnbebauung vorsehen. Streitberger denkt hier an eine Mischung aus „aufgesetzten Reihenhäusern und dreigeschossigen Stadthäusern). Auf Anregung von SPD-Ratsherr Johannes Waschek soll die Verwaltung zudem das Areal an der Walter-Rathenau-Straße mit in die städtebaulichen Überlegungen einbeziehen.

Entscheidung unter der Maßgabe größtmöglicher Wirtschaftlichkeit


In der Diskussion um das seit vier Jahren leer stehende Areal mischten sich jedoch auch kritische Stimmen. So erinnerte Grünen-Ratsherr Peter Sörries an die städtebaulichen Sünden aus den 70er Jahren. „Wir müssen so etwas bei der Neuplanung vermeiden“, erklärte Sörries. SPD-Ratsherr Jochen Ott wunderte sich, dass eine solche Vorlage überhaupt dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt werden soll. „Wir können auch hier beschließen, dass wir es machen wollen“, so Ott. Zwar geht es im Beschlusstext der ursprünglichen Vorlage im Grunde genommen nur um die Frage, ob die Stadt das Objekt baut oder nicht. Dem stehe jedoch das vom Stadtrat festgelegte Hochbauverfahren entgegen, wie der Leiter des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft Engelbert Rummel erwiderte. Zudem gebe es noch einen Ratsbeschluss, dass die Stadt gar nicht als Bauherr auftritt. „Das müsste noch korrigiert werden“, begründete Rummel die Vorlage der Verwaltung.

Die im ersten Entwurf  vorgelegten Zahlen seien jedoch nicht wirtschaftlich genug, so ein weiterer Kritikpunkt. „Das Ganze wird viel zu teuer“, erklärte CDU-Ratsherr Hans-Werner Hamm. Der größte Teil, insbesondere die Wohnbebauung im hinteren Teil des Areals könnte jedoch veräußert und damit die Gesamtwirtschaftlichkeit vermutet werden, konterte SPD-Mann Ott, der gleichzeitig auch Chef des Aufsichtsrates der GAG Immobilien AG ist. So beschloss der Ausschuss einstimmig, das Projekt „auf die Schiene zu setzen“, wie Dezernent Streitberger zuvor forderte. Der Beschlusstext wurde dabei auf Vorschlag Streitberger ergänzt um eine „erkennbar bessere Wirtschaftlichkeit“ sowie die Einbeziehung der Grundstücke an der Barbara- und der Walther-Rathenau-Straße.

Das Bezirksrathaus Rodenkirchen wurde 1967 errichtet. In einer im September 2005 beauftragten Wirtschaftlichkeitsrechnung ergab für eine Sanierung der Altflächen des Verwaltungsgebäudes inklusive aller Nebenkosten einen Gesamtbetrag von fast 13,2 Millionen Euro. Der Neubau eines rund 3400 Quadratmeter großen Neubaus (veranschlagt mit Kosten in Höhe von 2382 Euro pro Quadratmeter) ergäbe hingegen inklusive aller Nebenkosten (Ersatzunterbringung) lediglich eine Kalkulation von knapp über elf Millionen Euro. Bei optimaler Ausnutzung entstünde nach Einschätzung der Verwaltung ein so genannter Flächenüberhang von 3000 Quadratmeter Nutzfläche (exklusive Verkehrsflächen wie Flure und Treppenhäuser). Hinzu kämen demnach weitere Flächen zugunsten Dritter.







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