27. 05. 2012
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Köln-Rodenkirchen: Fünf Varianten für Neubau des Bezirksrathauses vorgestellt
Angelehnt an den Beschluss der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 3.
Dezember 2007 soll die Baumaßnahme mitten im Kern des Kölner Vorortes
maximal in fünf Jahren abgeschlossen sein.
Für die Stadt selbst sind dabei lediglich rund 3400 Quadratmeter
vorgesehen. Die dem Ausschuss über Beamer präsentierten Entwürfe
(Variante A bis E) haben eine Bruttogeschossfläche zwischen 15.000 und
25.000 Quadratmeter. Fast allen Entwürfen gemeinsam ist der Versuch,
über das eigentliche Bezirksrathaus hinaus eine Verbindung zur
angrenzenden Bebauung zu ziehen. Neben Verwaltungsnutzung sind dort
auch Geschäfts- und Büroflächen sowie ein in einigen Entwürfen bis zu
sieben Geschossen hohen Wohngebäude vorgesehen.
Das ursprüngliche Investorenmodell, das einen zehngeschossigen
Wohnkomplex vorsah, ist aber inzwischen vom Tisch, wie Streitberger
bestätigte. Die Variante B mit einer vorgesehenen Gesamtfläche von
25.000 Quadratmetern BGF ist zwar die intensivste, stößt jedoch auch in
der Verwaltungsspitze auf Skepsis. „Dafür schlägt mein Herz nicht“,
räumte Kölns Baudezernent ein. Wahrscheinlich sind da Varianten, die
mit Bruttogeschossflächen zwischen 15.000 (Variante D und E) und 19.000
Quadratmetern (Variante C) im rückwärtigen Bereich (zur Barbarastraße
hin) eine mehr oder weniger kompakte Wohnbebauung vorsehen.
Streitberger denkt hier an eine Mischung aus „aufgesetzten
Reihenhäusern und dreigeschossigen Stadthäusern). Auf Anregung von
SPD-Ratsherr Johannes Waschek soll die Verwaltung zudem das Areal an
der Walter-Rathenau-Straße mit in die städtebaulichen Überlegungen
einbeziehen.
Entscheidung unter der Maßgabe größtmöglicher Wirtschaftlichkeit
In der Diskussion um das seit vier Jahren leer stehende Areal mischten
sich jedoch auch kritische Stimmen. So erinnerte Grünen-Ratsherr Peter
Sörries an die städtebaulichen Sünden aus den 70er Jahren. „Wir müssen
so etwas bei der Neuplanung vermeiden“, erklärte Sörries. SPD-Ratsherr
Jochen Ott wunderte sich, dass eine solche Vorlage überhaupt dem
Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt werden soll. „Wir können auch hier
beschließen, dass wir es machen wollen“, so Ott. Zwar geht es im
Beschlusstext der ursprünglichen Vorlage im Grunde genommen nur um die
Frage, ob die Stadt das Objekt baut oder nicht. Dem stehe jedoch das
vom Stadtrat festgelegte Hochbauverfahren entgegen, wie der Leiter des
Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft Engelbert Rummel erwiderte. Zudem gebe
es noch einen Ratsbeschluss, dass die Stadt gar nicht als Bauherr
auftritt. „Das müsste noch korrigiert werden“, begründete Rummel die
Vorlage der Verwaltung.
Die im ersten Entwurf vorgelegten Zahlen seien jedoch nicht
wirtschaftlich genug, so ein weiterer Kritikpunkt. „Das Ganze wird viel
zu teuer“, erklärte CDU-Ratsherr Hans-Werner Hamm. Der größte Teil,
insbesondere die Wohnbebauung im hinteren Teil des Areals könnte jedoch
veräußert und damit die Gesamtwirtschaftlichkeit vermutet werden,
konterte SPD-Mann Ott, der gleichzeitig auch Chef des Aufsichtsrates
der GAG Immobilien AG ist. So beschloss der Ausschuss einstimmig, das
Projekt „auf die Schiene zu setzen“, wie Dezernent Streitberger zuvor
forderte. Der Beschlusstext wurde dabei auf Vorschlag Streitberger
ergänzt um eine „erkennbar bessere Wirtschaftlichkeit“ sowie die
Einbeziehung der Grundstücke an der Barbara- und der
Walther-Rathenau-Straße.
Das Bezirksrathaus Rodenkirchen wurde 1967 errichtet. In einer im
September 2005 beauftragten Wirtschaftlichkeitsrechnung ergab für eine
Sanierung der Altflächen des Verwaltungsgebäudes inklusive aller
Nebenkosten einen Gesamtbetrag von fast 13,2 Millionen Euro. Der Neubau
eines rund 3400 Quadratmeter großen Neubaus (veranschlagt mit Kosten in
Höhe von 2382 Euro pro Quadratmeter) ergäbe hingegen inklusive aller
Nebenkosten (Ersatzunterbringung) lediglich eine Kalkulation von knapp
über elf Millionen Euro. Bei optimaler Ausnutzung entstünde nach
Einschätzung der Verwaltung ein so genannter Flächenüberhang von 3000
Quadratmeter Nutzfläche (exklusive Verkehrsflächen wie Flure und
Treppenhäuser). Hinzu kämen demnach weitere Flächen zugunsten Dritter.

























