27. 05. 2012
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Köln: Sachstand zum Moscheebau im Stadtentwicklungsausschuss
So beantragte die CDU-Fraktion, die Vorlagen zum Wohnungsbauprogramm
2015 sowie zum Bio-Campus ohne Votum in den Rat zu vertagen. Auch der
mit Spannung erwartete Tagesordnungspunkt zum geplanten Golfplatz in
Köln-Widdersdorf war am Donnerstag (22. November 2007) nicht Gegenstand
der Debatte. Dafür legte die Stadtverwaltung umfangreiche Konzepte wie
die Vorlage zur Integrierten Raumanalyse Kölns und des Umlands vor.
"Vielzu spät und viel zu viel, um darüber entscheiden zu können",
kritisierten Grünen-Fraktionschefin Barbara Moritz und
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Michael Zimmermann.
Neues vom Moscheebau
Jüngste Medienberichte über Verzögerungen bei der Umsetzung der
Baumaßnahmen durch die Ditib veranlassten den Ausschuss aber an diesem
Punkt noch einmal einen Sachstand einzufordern. FDP-Fraktionschef Ralph
Sterck kritisierte die Verwaltung, dass der Ausschuss nicht zum ersten
Mal wichtige Neuigkeiten bei einem so sensiblen Thema wie dem Bau einer
Ditib-Zentralmoschee auf die Berichterstattung der Lokalpresse
angewiesen zu sein. „Eine Info der Verwaltung wäre schön gewesen“, so
Sterck. Baudezernent Bernd Streitberger erläuterte den Ratsmitgliedern,
dass die Stadt selbst noch mit der Einarbeitung und Bearbeitung der
über 100 eingegangenen Anregungen aus der Offenlage beschäftigt sei.
Unabhängig davon ist es aber möglich, bereits eine Abbruchgenehmigung
für den Abriss der Bestandsbauten zu erteilen. Das sei auch bereits
geschehen, wie Streitberger erklärte.
Allerdings müssten die Randbedingungen (insbesondere durch verkehrliche
Maßnahmen) noch in einem städtebaulichen Vertrag justiert werden. Zudem
habe die Stadt eine Vergrößerung der unterirdischen Parkflächen auf
inzwischen 200 Stellplätze gefordert. Dem habe der Bauherr Ditib
zugestimmt. Streitberger zeigte sich zuversichtlich, damit das
Parkplatzproblem entschärft werde. Nun liege es am Bauherrn selbst,
aktiv zu werden. „Der Bauantrag kann jederzeit gestellt werden. Bei
komplexen Bauprojekten verknüpfen wir beide Schritte (Abrissgenehmigung
und Genehmigung des Neubaus auf Antrag gemäß §33 BauGesetzBuch) häufig.
Öffentliche Belange stehen dem nicht entgegen“, so Streitberger
wörtlich. Trotz Diskussion über Höhe und Form der Minarette scheint
sich aufseiten des Bauherrn der Wunsch heraus zu kristallisieren, dass
an der ursprünglichen (klassischen) Form festgehalten werden soll. Eine
endgültige Entscheidung sei aber auch hier noch nicht gefallen, hieß es
dazu abschließend.

























