27. 05. 2012
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Politik will keinen Hochhausneubau am Waidmarkt
Der Kölner Stadtentwicklungsausschuss hat am heutigen Donnerstag mit großer Mehrheit einen Dringlichkeitsantrag gegen den geplanten Neubau des Hochhauses am Waidmarkt beschlossen. Die Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und der FDP sehen in ihrem Beschluss vor, die Neubebauung des Areals rund um das ehemalige Polizeipräsidium grundsätzlich unter die Beschränkungen des Höhenkonzepts zu stellen. Das bedeutet, dass die in Frankfurt ansässige Fay Project als Investor und Entwickler des Bauvorhabens im Falle des Neubaus nur noch maximal sieben Geschosse hoch bauen darf. Der Investor hatte vor etwas mehr als zwei Wochen mitteilen lassen, dass die Sanierung des Bestandsgebäudes (knapp 50 Meter hoch) wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Stattdessen wolle man den Hochbau des ehemaligen Polizeipräsidiums abreißen und durch einen Neubau in gleicher Höhe zu ersetzen. Die Stadtverwaltung drang zwar noch darauf, die Gestaltung des Neubaus durch ein Wettbewerbsverfahren sicherzustellen. Das aber reichte den Verantwortlichen nicht.
Die Neubebauung in gleicher Höhe sei so nicht gewollt, ließen die Vertreter der vier antragstellenden Fraktionen unisono verlautbaren. Sie folgten damit auch der heftigen öffentlichen Kritik so wichtiger Akteure wie der Katholischen Kirche der Stadt und dem Haus- und Grundbesitzerverein. Beide hatten zuvor heftigst gegen das Vorhaben gewettert. Tatsächlich war das Gebäude zuvor von der Liegenschaftsverwaltung des Landes veräußert worden. Darauf machte die Vorsitzende der Grünen-Fraktion aufmerksam. Zwar gebe es so etwas wie Bestandsschutz, aber die zuletzt geplante Neubebauung stellt nach Ansicht der Ratsmehrheit einen klaren Verstoß gegen das Höhenkonzept der Stadt Köln aus, dass sich der Stadtrat vor Jahresfrist selbst gesetzt hat. Der Beschluss der Antragsteller sieht zudem vor, dass die Stadtverwaltung aufgefordert wird, "mit dem Investor des Projektes in Verhandlungen zu treten, um das einhellig im Verfahren der Neubebauung des Geländes des ehemaligen Polizeipräsidiums gewollte und in der Begründung des Bebauungsplanes festgeschriebene Ziel, den Neubau eines Hochhauses gegenüber der romanischen Kirche St. Georg zu verhindern, für alle Beteiligten nach Änderung des Bebauungsplanes so schadensneutral wie möglich zu gestalten.

























