27. 05. 2012
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Stadt Köln setzt Förderung bürgerschaftlichen Engagements fort
Die maximale Förderung liegt bei bis zu 5000 Euro pro Einzelprojekt,
die Hilfe wird in Form eines Sachkostenzuschusses gewährt. Hingegen
sind weder Investitions- noch Personalkosten, die im Rahmen eines
solchen bürgerschaftlichen Projekts anfallen können, förderfähig, wie
das städtische Presseamt in einer entsprechenden Mitteilung betonte.
„Die Anerkennung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements ist
mir eine Herzensangelegenheit. Deshalb bin ich froh über die
Entscheidung des Ausschusses. Der Einsatz der Kölnerinnen und Kölner
für ihre Mitmenschen oder ihre Umwelt kann nicht hoch genug bewertet
werden und ist eine Förderung wert. Jeder Euro, der hier fließt, ist an
der richtigen Stelle investiert“, kommentierte Oberbürgermeister Fritz
Schramma die Entscheidung des Ausschusses.
Zu den Projekten, die Zuschüsse bekommen können, zählen beispielsweise
Aktionen zur Verschönerung des Wohnumfeldes in
Nachbarschaftsinitiative, Straßen- und Nachbarschaftsfeste,
Nachbarschaftshilfe-Projekte, Initiativen zur Förderung der sozialen
Teilhabe und Partizipation im Stadtteil sowie Maßnahmen zur Förderung
des Miteinander verschiedener Altersgruppen oder verschiedener
Kulturen. Der städtische Sozialausschuss entscheidet per Einzelvorlage,
welche Projekte gefördert werden sollen.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und Organisationen,
Interessengemeinschaften und Initiativen. Der Antrag ist einschließlich
eines Finanzplanes an das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln,
Abteilung 503/13, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, zu richten. Weitere
Informationen gibt es unter der Telefonnummer 0221/221-27475 oder per
Email an
sozial-amt@stadt.-koeln.de
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