27. 05. 2012
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Stadt will Beiträge ab dem dritten Kindergartenjahr senken
Das soll vor allem den Kölner Eltern zugute kommen.
Die Vorlage hat eine Neuregelung der Elternbeiträge für
Kindergartenkinder zum Thema und basiert auf dem aktuellen
Haushaltsplanbeschluss vom Juni dieses Jahres. Damals verabredete die
„Haushaltskoalition“ bestehend aus CDU, SPD und Grünen, dass die
Gebühren für den Kindergarten ab dem 1. Januar 2009 und ab dem dritten
Kindergartenjahr generell um 50 Prozent gesenkt werden sollen. Eltern,
deren Kinder bereits seit zwei Jahren eine solche Tageseinrichtung
besuchen, zahlen ab dem neuen Jahr nur noch die Hälfte. Dabei gilt die
Gebührensenkung für alle Buchungszeiten nach dem neuen
Kinderbildungsgesetz (KiBiZ), wie die Stadtverwaltung betonte.
Oberbürgermeister Fritz Schramma und Jugenddezernentin Dr. Agnes Klein
hatte die Vorlage erst Ende vergangene Woche schluss gezeichnet. „Die
Familien sind Kernpunkte unseres Sozialwesen und die
Familienfreundlichkeit einer Stadt wird mehr und mehr zu einem der
Hauptstandortfaktoren“, begründeten beide Stadtspitzen den Zweck der
Beschlussvorlage. CDU-Politiker Schramma sieht den Beschluss sogar als
„ersten Schritt in Richtung generelle Beitragsfreiheit für alle Kinder
zwischen drei und sechs Jahre“. Für das kommende Haushaltsjahr sieht
der Haushaltsplan dafür Mittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro vor.
Schramma will aber noch mehr. Ab dem darauf folgenden Jahr (2010) soll
das komplette dritte Kindergartenjahr beitragsfrei bleiben, 2015 will
Kölns Stadtoberhaupt das erklärte Ziel seiner Partei – die generelle
Beitragsfreiheit für alle Kinder im genannten Alter - grundsätzlich
umgesetzt wissen.
Als Betreuungszeiten werden auch die Zeiten angerechnet, die in
auswärtigen Einrichtungen - beispielsweise wegen eines Umzugs -
erfolgten. Allerdings gilt nur der „Kindergarten“ als institutionelle
Betreuung, nicht jedoch Spielgruppen oder sonstige privat organisierte
Betreuungsformen, so die Einschränkung. Die Beitragssatzung sieht schon
bisher bei mehreren gleichzeitig betreuten Geschwisterkindern vor, dass
nur für das Kind mit dem höchsten Beitrag zu bezahlen ist. Mit der
neuen Ermäßigung im dritten Kindergartenjahr wird eine weitere
Ermäßigung geschaffen, die ergänzend angerechnet wird. Wird in einer
Familie also neben einem Kind im dritten Kindergartenjahr noch ein
weiteres Kind betreut, so ist nur noch die Hälfte des höchsten
Elternbeitrags zu zahlen, hieß es dazu abschließend.

























