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27. 05. 2012
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Stadt will Beiträge ab dem dritten Kindergartenjahr senken


02.11.2008 23:00 von:

Schlagwörter: Jugendhilfeausschuss,Elternbeiträge,Kindergarten,Gebühren,CDU,SPD

Das soll vor allem den Kölner Eltern zugute kommen.   Die Vorlage hat eine Neuregelung der Elternbeiträge für Kindergartenkinder zum Thema und basiert auf dem aktuellen Haushaltsplanbeschluss vom Juni dieses Jahres. Damals verabredete die „Haushaltskoalition“ bestehend aus CDU, SPD und Grünen, dass die Gebühren für den Kindergarten ab dem 1. Januar 2009 und ab dem dritten Kindergartenjahr generell um 50 Prozent gesenkt werden sollen. Eltern, deren Kinder bereits seit zwei Jahren eine solche Tageseinrichtung besuchen, zahlen ab dem neuen Jahr nur noch die Hälfte. Dabei gilt die Gebührensenkung für alle Buchungszeiten nach dem neuen Kinderbildungsgesetz (KiBiZ), wie die Stadtverwaltung betonte.

Oberbürgermeister Fritz Schramma und Jugenddezernentin Dr. Agnes Klein hatte die Vorlage erst Ende vergangene Woche schluss gezeichnet. „Die Familien sind Kernpunkte unseres Sozialwesen und die Familienfreundlichkeit einer Stadt wird mehr und mehr zu einem der Hauptstandortfaktoren“, begründeten beide Stadtspitzen den Zweck der Beschlussvorlage. CDU-Politiker Schramma sieht den Beschluss sogar als „ersten Schritt in Richtung generelle Beitragsfreiheit für alle Kinder zwischen drei und sechs Jahre“. Für das kommende Haushaltsjahr sieht der Haushaltsplan dafür Mittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro vor. Schramma will aber noch mehr. Ab dem darauf folgenden Jahr (2010) soll das komplette dritte Kindergartenjahr beitragsfrei bleiben, 2015 will Kölns Stadtoberhaupt das erklärte Ziel seiner Partei – die generelle Beitragsfreiheit für alle Kinder im genannten Alter - grundsätzlich umgesetzt wissen.

Als Betreuungszeiten werden auch die Zeiten angerechnet, die in auswärtigen Einrichtungen - beispielsweise wegen eines Umzugs - erfolgten. Allerdings gilt nur der „Kindergarten“ als institutionelle Betreuung, nicht jedoch Spielgruppen oder sonstige privat organisierte Betreuungsformen, so die Einschränkung. Die Beitragssatzung sieht schon bisher bei mehreren gleichzeitig betreuten Geschwisterkindern vor, dass nur für das Kind mit dem höchsten Beitrag zu bezahlen ist. Mit der neuen Ermäßigung im dritten Kindergartenjahr wird eine weitere Ermäßigung geschaffen, die ergänzend angerechnet wird. Wird in einer Familie also neben einem Kind im dritten Kindergartenjahr noch ein weiteres Kind betreut, so ist nur noch die Hälfte des höchsten Elternbeitrags zu zahlen, hieß es dazu abschließend.







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