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27. 05. 2012
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Vier-Augen-Prinzip bei freihändigen Vergaben


17.03.2009 23:51 von:

Schlagwörter: Köln,AVR,Ausschuss,Verwaltung,Stadtverwaltung,Richtlinie,Vergabe,freihändig

Das zweite Konjunkturpaket war in den vergangenen Wochen ein klein wenig aus den Schlagzeilen geraten. Etwas mehr als ein Monat ist inzwischen vergangen, seit das zweite Konjunkturpaket die bundesgesetzgeberischen Instanzen mit mehrheitlich passiert hat, kurze Zeit später folgte das Land Nordrhein-Westfalen mit einem Runderlass, der eine freihändige Vergabe von städtischen Aufträgen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro vorschlägt. Für beschränkte Vergaben gelten ebenfalls höhere Obergrenzen. Doch wie in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR) deutlich wurde, will die Stadtverwaltung bis zu einer Höhe von 30.000 Euro genauer hinsehen. Mit anderen Worten: Das Vergabeamt der Stadt Köln will auf etwaige Unregelmäßigkeiten reagieren können und soll in den Vergabeprozess einbezogen werden. "Das ist die beste Lösung, um der Beschleunigung der Verwaltungsverfahren Rechnung zu tragen und mögliche Korruption ausschließen zu können", verteidigte Stadtdirektor Guido die neue Richtlinie.

Dieses "Vier-Augen-Prinzip" soll dann frühzeitig eingreifen können, wenn zum Beispiel ein Auftragnehmer immer wieder aufgerufen wird oder andere Anbieter sich benachteiligt fühlen. De facto würde dadurch die "freihändige" Vergabe verwaltungsintern eingeschränkt, entsprechend regte sich Widerstand auf Seiten der konservativen Fraktionen CDU und FDP. Winrich Granitzka ließ sich dabei vom Stadtdirektor, der wegen einer außerordentlichen Sitzung des Stadtvorstandes erst im letzten Drittel der öffentlichen Debatte anwesend sein konnte, ausdrücklich versichern, dass es sich bei dieser Prüfung um eine Zeitspanne von zwei, maximal drei Tagen handeln wird. Ein Änderungsantrag von SPD und Grünen zielte in eine ähnliche Richtung. Ein Erfahrungsbericht soll 2011 die Kontrolle der Kostenentwicklung begutachten, forderte das Kernbündnis.

Der Antrag wurde samt Änderungen einstimmig beschlossen. Die Anmerkungen der Skeptiker waren fürs Protokoll bestimmt. Und das wird mit der nächsten Sitzung wechsel


Kurzkommentar

Im Rahmen des zweiten Konjunkturpakets und der auf Länderebene durch Runderlass genehmigten Rahmenregelung für freihändige und beschränkte Vergaben will die Stadt Köln doch nicht gänzlich auf Kontrolle verzichten. Ein "Vier-Augen-Prinzip" ist ja auch im richtigen Leben nichts Schlechtes. Sonst würden diese Zeilen vor Fehlern strotzen.







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