27. 05. 2012
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Wohlfahrtsverbände schlagen Alarm
Mit drastischen Worten beschrieb die Sprecherin der Liga der Freien Wohlfahrtsverbände, Ulrike Volland-Dörmann am heutigen Dienstag die Situation der Freien Träger im Bereich der Kinderbetreuung unter den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ). Weil die Anforderungen an die Qualitätsstandards des Offenen Ganztags weiterhin hoch, die zur Auszahlung anstehenden Raten jedoch um 12,5 Prozent gekürzt wurden, steht den Freien Trägern das Wasser sprichwörtlich bis zum Hals, wie Volland-Dörmann eindringlich warnte. Mit den von der Stadtverwaltung geplanten Abschlagszahlungen jedenfalls seien Umfang und Qualität der Kinderbetreuung im Rahmen des Offenen Ganztags nicht zu erfüllen. Volland-Dörmann warnte vor "ernsthaften Konsequenzen" wie zum Beispiel dem Kündigen von Verträgen oder der Nicht-Unterzeichnung. Dabei stünden gerade jetzt eine ganze Menge von Verträgen zwischen Stadtverwaltung und den einzelnen Organisationen zur Unterschrift an. Genau das aber könne derzeit vonseiten der Träger nicht gewährleistet werden, es drohe eine Hängepartie zulasten der Kinder. Die LIGA forderte auf der heutigen Sitzung die Politik dazu auf, endlich eine Entscheidung zu treffen.
Trotz zweifacher Ausführung der Dringlichkeit in dieser Sache wichen die Vertreterinnen von SPD und Grünen aus, ein Beschluss kam nicht zustande. Allerdings bestätigten sowohl Dr. Ralf Heinen von den Sozialdemokraten als auch die jugendpolitische Sprecherin der Kölner Grünen, Kirsten Jahn, dass man die Anliegen der Träger "sehr ernst" nehme. Allerdings habe man in den Fraktionen noch keine abschließende Meinung bilden können. "Wir sehen hier ein immenses Problem angesichts der derzeitigen Haushaltslage, aber wir haben noch keine Lösung", so der Vorsitzende des JHA, Heinen. "Haben sie bitte Verständnis, wenn wir jetzt keine Versprechungen machen können", so Ratsfrau Jahn für die Grünen. CDU-Ratsherr Dr. Helge Schlieben machte auf die derzeitige Rechtslage aufmerksam. Tatsächlich äußerte der Christdemokrat Zweifel an den "Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip" im Bereich der Jugendhilfe, zumal es hier auch einen gesetzlichen Anspruch auf eine entsprechende Anzahl von Betreuungsplätzen gebe. Jugend- und Schuldezernentin Dr. Agnes Klein bestätigte, dass sie von den entsprechenden Urteilen Kenntnis habe. Den Verdacht, dass die Kürzungen möglicherweise gegen die gängige Rechtsauffassung verstoße, wollte die Beigeordnete aber nicht teilen. "Ich unterstelle meinen Kollegen im Stadtvorstand einfach mal rechtskonformes Verhalten", so Klein abschließend.
Aufgrund der ersten Kürzungsrunde steht den Freien Trägern im laufenden Haushaltsjahr in den kommenden Abschlagszahlungen deutlich weniger Gelder zur Verfügung als benötigt. Bei den freiwilligen Ausgaben (hierzu zählen auch die Ausgaben an die Freien Träger) hatte der Stadtkämmerer bereits in der ersten Kürzungsrunde Ende vergangenen Jahres festgelegt, dass die fälligen Abschlagszahlungen die 12,5-prozentige Kürzung des Jahresetats bereits beinhalten. Bliebe es bei der bisherigen Höhe der Abschlagszahlungen, führe das zu einer "Ansatzüberschreitung", wie Oberbürgermeister Jürgen Roters bereits in der letzten ordentlichen Ratssitzung in seiner Verwaltungsantwort auf gleich mehrere Anträge der Fraktionen ausführte.

























