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27. 05. 2012
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Zweitwohnsteuer wird ein wenig gerechter


12.07.2011 21:47 von:

Schlagwörter: Köln,Zweiwohnsteuer,2011,Juli,Änderung,Zweifamilienhaus,Familie,Erstwohnsitz,Sa

Wer in Köln zwei Wohnungen unterhält muss demnächst keine Zweitwohnsteuer mehr zahlen. Die Stadtverwaltung hat am gestrigen Montag in der Sitzung des Finanzausschusses mitgeteilt, dass die Antwortfrist auf entsprechende amtliche Schreiben der Stadtverwaltung auf den 31. Oktober dieses Jahres verlängert wurde. Die CDU hatte in der gestrigen Sitzung einen Dringlichkeitsantrag zur Zweitwohnsteuer eingebracht, in der genau diese Personengruppe von der Kommunalsteuer befreit werden soll. Auch bei Immobilien, die baulich zusammengelegt und nur noch von einer Familie bewohnt werden, sollen zukünftig keine Zweitwohnsteuer mehr zahlen. CDU-Fraktionsvize Karl Klipper begrüßte das ausdrücklich, allerdings war das in der gestrigen Sitzung nicht so klar. "Wir müssen von dieser Frist weg", betonte seine Parteifreundin und Stadträtin Anne Henk-Hollstein. "Die eigentliche Intention der Zweitwohnsteuer war damals, dass Zweitgemeldete in Köln ihren ersten Wohnsitz anmelden sollten", erläuterte Klipper in der Sitzung. Die ursprüngliche Regelung hielt der CDU-Finanzexperte hingegen für ungerecht.

Die Verwaltung selbst werde die Entscheidung der Ratsmehrheit mittragen, lehnte aber eine generelle Abschaffung dieser Kommunalsteuer grundsätzlich ab. Nach Angaben von Kölns Stadtkämmerin Gabriele Klug habe man seit Einführung im Jahr 2005 immerhin rund zwölf Millionen Euro eingenommen, tatsächlich waren es 11,5 Millionen Euro, wie die Verwaltungsmitteilung detailliert darlegte. "Das ist in unserer Haushaltssituation keine vernachlässigenswerte Größe. Einnahmen in dieser Höhe können wir immer gebrauchen", erklärte Klug weiter. Die Einschätzung, was Ein- und was ein Zweifamilienhaus ist, sei jedoch Sache der Finanzbehörden, erklärte die Stadtkämmerin die Zuständigkeiten. "Wir müssen auf jeden Fall ein Vollzugsdefizit der Satzung vermeiden", ergänzte Norbert Dahmen, stellvertretender Leiter des Kölner Kassenamtes. Allerdings versicherte Dahmen im gleichen Redebeitrag auch, dass nicht um jeden Preis "Einnahmeoptimierung" betrieben werde, vielmehr habe man eine Beratungsfunktion gegenüber den Bürgern. Genau das hatte Sekunden zuvor auch der Ausschussvorsitzende Martin Börschel angeraten. Während die Liberalen ihr grundsätzliches Misstrauen gegenüber der Steuer zum Ausdruck brachten, zeigten sich die anderen drei demokratischen Fraktionen im Stadtrat bemüht, die grundsätzliche Ausrichtung der Steuer zu verteidigen.

In den vergangenen sechs Jahren hat die Stadtverwaltung rund 40.000 Steuerbescheide versendet hat. 28.335 Einwohner haben ihre Nebenwohnung, für die sie eigentlich Zweitwohnsteuer zahlen müssten, zum ersten Wohnsitz gemacht. Damit zahlen sie zwar seither keine Kommunalsteuer mehr, sorgen aber für den statistisch bedeutenden Zuwachs an Einwohner, die Köln im Mai vergangenen Jahres wieder zur Millionenstadt gemacht haben. Das wiederum schlage sich in höheren Schlüsselzuweisungen nieder. Konkret heißt das: Jeder Neukölner mit Erstwohnsitz bringt der Stadtkasse Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1142,05 Euro. Besonders im Jahr 2005 habe es einen regelrechten Boom zum Erstwohnsitz Köln gegeben. 13.240 habe man damals registriert. Die Zahl der tatsächlichen Zweitwohnungssteuerfälle war deutlich höher als die im Jahr 2005 in Höhe von 6500 kalkulierten Fälle. Hierdurch kam es zu erheblichen Bearbeitungsrückständen, die durch die zwischenzeitlich erfolgten Personalzusetzungen nunmehr sukzessive abgebaut werden. Mittlerweile ist jeder Einwohner, der sich bis zum 30.04.2011 in Köln mit Nebenwohnung angemeldet hat, angeschrieben worden.

Mit Schreiben vom 10. Juni 2011 wurden etwa 11.000 Eigentümer von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung bzw. von Zweifamilienhäusern angeschrieben, um eine evtl. Steuerpflicht zu überprüfen, hieß es dazu in der Verwaltungsmitteilung. Die dabei genannte Frist Ende Juli 2011 soll nun um drei Monate verlängert werden. CDU-Mann Klipper hofft zudem, dass noch während der Sommerpause ein überarbeiteter Satzungsentwurf vorgelegt wird. Der sollte den nun festgelegten Ausnahmebestand beinhalten, damit der mit einer Gegenstimme beschlossen Dringlichkeitsantrag endgültig beschlossen wurde.







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