Ungeahnte Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Projekts „Kinderheime Sülz“
Anlass dazu war ein gemeinsamer Änderungsantrag des Kernbündnisses zur
Verwaltungsvorlage der Stadtverwaltung. Die sah einen abschließenden
Beschluss des Gremiums zur Offenlage für die Umnutzung des weitläufigen
Areals der Kölner Kinderheime mitten im Kölner Stadtteil Sülz vor.
Anlass für die Debatte war ein Antrag von Rot-Grün, eine spezielle
Lösung für die zukünftige Entwicklung der Waisenhauskirche zu finden.
Die Kommunalpolitiker aus Rat und Bezirksvertretung wollen dort ein
Gemeinde- oder Bürgerzentrum mit gastronomischer Nutzung einrichten.
„Es gibt zwei Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen: Ausschreibung
oder Ausgliederung“, formulierte Grünen-Fraktionschefin zu Beginn der
Debatte. Genau aus diesem Anlass haben sich SPD und Grüne auch auf den
Änderungsantrag verständigt. Doch ganz so einfach, wie sich Rot-Grün
die Umsetzung ihres Vorhabens vorstellen, geht es nicht.
Der besondere Rechtsstatus des städtischen Betriebs Kinderheime
verhindert die einfache Lösung. Für den Eigentümer des Grundstücks und
der dort vorhandenen Gebäudesubstanz hätte eine Ausgliederung des
Grundstücks noch die Vermietung oder Verpachtung der Nutzflächen
gravierende Konsequenzen. Dank der politischen Vorgabe – keine Vergabe
an einen Investor sondern Entwicklung von sieben einzelnen Baufeldern
mit jeweils unterschiedlichen Nutzungen und Realisierungswegen
(öffentlich und frei finanzierter Wohnungsbau, Misch- und
Sondernutzung, Baugruppenbebauung) – stellt sich das Projekt damit als
Pilotprojekt der ganz besonderen Art heraus. Der Vorschlag des
Kernbündnisses in Sachen Umnutzung der Kirche, „dass der Eigentümer das
Gebäude „zu angemessenen günstigen Pachtkonditionen zur Verfügung
stellt“, könnte sogar zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. „Die
Spendenquittungen der vergangenen zehn Jahre wären damit ungültig“,
beschreibt Projektsteuerer Helmut Tappert von den Kölner Kinderheimen
diesen gar nicht so unwahrscheinlichen „worst case“.
Verzögerungen wegen komplizierter Rechtslage
Dass die sieben Baufelder des Projektes nicht zeitgleich sondern
zeitlich gestaffelt entwickelt werden, wurde bereits im Vorfeld der
Sitzung klar. Das vom Kölner Architekten Böhm entworfene Gebäude ist
dabei nur die Spitze eines Eisbergs, deren Umrisse erst mit
fortschreitender Projektplanung für die Beteiligten sichtbar wurden.
Dabei ist selbst den Antragstellern inzwischen klar, dass ihr Wunsch
nach einem Bürgerzentrum zwar sinnvoll aber ungleich schwieriger
umzusetzen ist. Hinzukommt, dass das Gebäude unter Denkmal- und
Urheberschutz steht. Gerade wegen des besonderen Status’ betritt der
städtische Eigenbetrieb auch baurechtlich absolutes Neuland.
Schließlich müssen die einzelnen Baufelder zunächst entmietet,
erschlossen und für den Verkauf an Investoren und Baugruppen
vorbereitet werden.
Ausgliederung und Verpachtung führt zu nicht gewollten Konsequenzen
„Fluch und Segen“, so benennt Tappert, seines Zeichens
Projektverantwortlicher für das anspruchsvolle Entwicklungsprojekt auf
dem Areal der Kinderheime (KidS) am Sülzgürtel, das Dilemma. Als
städtischer Betrieb gewerblicher Art mit gemeinnütziger Satzung
unterliegen die Kinderheime besonderen Beschränkungen. Nach Gesprächen
mit Kämmerei und Oberfinanzdirektion wurde deutlich, dass der
vorliegende Vorschlag von Rot-Grün im schlimmsten Fall zum Verlust der
Gemeinnützigkeit führen könnte, wie Tappert dem Ausschuss erklärte. Das
aber wäre eine Katastrophe, wie der Projektsteuerer gegenüber Köln
Nachrichten bekannte. „Wir sind in diese Rolle reingerutscht,
Kernaufgabe ist die Betreuung von Kindern und Jugendlichen“, erläutert
Tappert weiter. Im Falle einer Ausgliederung müsste der Verkehrswert
der Immobilie ermittelt werden. Der könnte bei entsprechender zu einem
nicht gewollten „Gewinn“ werden und begründet damit erst die
Schwierigkeiten. Aus ähnlichen Gründen ist auch eine Verpachtung,
selbst zu einem günstigen Pachtzins nicht gangbar, da er von den
Steuerbehörden als Gewinnerzielungsabsicht gewertet wird.
Ausschreibung der Baugruppen dauert länger
Auch die Realisierung der Baufelder 3 und 5 mitten im
Entwicklungsgebiet wird noch einige Vorlaufzeit in Anspruch nehmen.
Beide Baufelder, übrigens nicht identisch mit der bestehenden Bebauung,
werden als so genannte „Baugruppen“ realisiert. Vorteil dieses
Verfahrens ist, dass man den strengen europäischen Vergaberegeln aus
dem Weg geht. Aber auch hier gibt es eine Ausschreibung und auch die
muss „rechtlich wasserdicht“ gemacht werden. „Transparent und
diskriminierungsfrei“ soll die Ausschreibung ablaufen, damit nicht doch
gegen die Vergabe der Rechtsweg beschritten werden kann, erläuterte
Immobilien- und Bauexperte Tappert weiter. Und so wird der Umbau des
Areals wohl in mehreren Schritten und mit zeitlichem Abstand erfolgen
müssen. Den Anfang machen dabei die zur Neunhöfer Allee hin gelegenen
Baufelder 4,6 und 7. Hier muss allerdings eine europaweite
Ausschreibung erfolgen und auch dies ist mit beträchtlichem Aufwand
verbunden. Tappert rechnet, dass hier frühestens Mitte kommenden Jahres
die ersten Kaufverträge unterzeichnet werden können.
Noch kein Standort für neues KidS-Zentrum
Noch ein anderer Grund wird die Realisierung des Gesamtprojekts wohl
verzögern. Die Kinderheime selbst wollten entsprechend ihres im
vergangenen Jahr vorgeschlagenen neuen Konzeptes der Dezentralisierung
einen neuen kleineren Zentralstandort suchen. Den aber konnten die
Verantwortlichen bislang noch nicht realisieren. Und so müssen die
beiden zum Sülzgürtel hin gelegenen Bestandsgebäude für Verwaltung,
stationäre und Aufnahmegruppen zwischengenutzt werden. Erst wenn der
neue Zentralstandort gefunden und der Umzug abgeschlossen ist, können
Verwaltung, drei stationäre Gruppen sowie die ebenfalls am Sülzgürtel
untergebrachte pädagogische Leitung der Kinderheime ausziehen und so
den Weg für eine Umwidmung bzw. Neubebauung auch dieser Baufelder frei
machen. Projektsteuerer Tappert und seinem Team der Kinderheime bleibt
dabei nur ein Ausweg: absolute Offenheit gegenüber den politischen
Gremien. Und dafür gab er den Ausschussmitgliedern sein Wort. „Wir
werden sie beteiligen“, erklärte Tappert abschließend. Einen Ausweg aus
dem Dilemma konnte selbst Kölns oberster Stadtplaner Bernd Streitberger
nicht geben. „Zurzeit sehe ich keine Lösung“, räumte der Baudezernent
abschließend ein.
Aufgrund der drastischen Schilderung der Verwaltung konnten die
Antragsteller aber doch davon überzeugt werden, von ihrem
Änderungsantrag Abstand zu nehmen. Ausschussvorsitzender Karl Klipper
(CDU) stellte den Verwaltungsvorschlag zur Abstimmung. Und der erhielt
einstimmige Zustimmung. Über den Änderungsantrag von Rot-Grün wurde gar
nicht erst entschieden.
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Reply #1 on : Tue July 07, 2009, 15:34:48