Europarecht soll für mehr Transparenz sorgen
10-03-2010 0:45:00
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| Der aktuelle Netzplan. Mit der neuen EU-Verordnung 1370 sollen die ÖPNV-Kosten transparenter werden. Viel ändert sich allerdings nicht. Grafik: KVB AG :: ClickBild=Vollbild |
Das Berliner Beratungsunternehmen KCW GmbH sieht allerdings trotz der immensen Veränderungen keine übermäßigen Veränderungen, eher die Chance zu mehr Transparenz. Auch der Schutz vor ruinösem Wettbewerb ist ein wichtiges Anliegen. „Der Nahverkehrsplan spielt bei der Umsetzung der neuen Verordnung eine zentrale Rolle. Dabei werden die alten Finanzierungsregeln ersetzt. Der Betrauung kommt dabei eine Schlüsselrolle zu“, beschrieb KCW-Geschäftsführer Christoph Schaafkamp die Veränderungen. Konkret bedeutet das eine jährliche Berichtspflicht für die Leistungen, mit der die KVB vonseiten der Stadt betraut werden. Das bedeutet für den Nahverkehrsplan (NVP), dass er zukünftig deutlich detaillierter ausführen muss, mit welchen gemeinwirtschaftlichen Aufgaben die KVB betraut wurde. „Was im NVP nicht steht, darf nicht bezahlt werden“, so Schaafkamp weiter. Zum Instrumentarium gehören Liniensteckbriefe sowie detaillierte Angaben zu Tarifen, Kommunikationsmaßnahmen, Fahrplänen und Ausstattung. Außerdem schlagen die Berater eine Linienbündelung vor. Diesen Vorschlag lehnt die KVB allerdings ab. Während eine Linienbündelung die Praxis der „Rosinenpickerei“ (konkurrierende Anträge zu einzelnen, lukrativen Linien) verhindern hilft, führt eben genau das zu einem möglichen Interesse großer Akteure bei auslaufenden Regelungen.
„Das ist alles etwas neu für uns“, äußerte sich der Vorsitzende des Ausschusses, Manfred Waddey von den Grünen. Die Befürchtung seiner Parteifreundin Bettina Tull, dass dies auch gleichzeitig zu einem deutlichen Mehraufwand aufseiten der Verwaltung führen könnte, äußerten sich KVB und Stadt hingegen zurückhaltend. Die Inhalte der Verordnung können dabei bereits in die kommenden Nahverkehrspläne eingearbeitet werden. „Wir müssen nicht bei Null anfangen“, erklärte auch Günther Höhn von der KVB. Christian Dörkes vom städtischen Amt für Stadtentwicklung und Statistik räumte jedoch ein, dass sein Amt auch externe Vergaben ins Auge fassen müssen. „Wir können das nicht alleine leisten“, so Dörkes mit dem Hinweis, dass die Ausarbeitung der Teil- und Plannetze für die linksrheinische Mitte noch in diesem Jahr ausgearbeitet werden. Auch sonst stellt sich die Situation keineswegs so drastisch dar. Gerade bei der detaillierten Kostenberechnung gibt es Entwarnung. Für Gutachter Schaafkamp sind Pauschalierungen bei der Berechnung der betrauten Leistungen durchaus zulässig. „Die derzeitigen Systeme laufen nicht so weit auseinander“, so Schaafkamp abschließend.
Der Beschlusstext sieht die Erarbeitung des dritten Nahverkehrsplans für Köln unter den geänderten Bedingungen vor. Der neue Planentwurf soll im ersten Halbjahr kommenden Jahres den Bezirksvertretungen zur weiteren Beratung vorgelegt werden. Notwendige Analysen und Planungen zur Fortentwicklung des ÖPNV können dabei auch extern vergeben werden, so der Text der Beschlussfassung. Der Verkehrsausschuss stimmte dem nach Abschluss der Debatte einstimmig zu.
Linktipp:
Originaltext der EU-Verordnung 1370
Beschlussvorlage und Gutachten der Firma KCW als pdf-Download
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