27. 05. 2012
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Ab Januar wird das Elterngeld gekürzt
Mit Beginn des neuen Jahres tritt die Novelle des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes in Kraft. Aufgrund der großen Hektik im Gesetzgebungsprozess hat die Stadtverwaltung jedoch nur eine kurze Vorbereitungszeit, um die gesetzlichen Vorgaben aus Berlin umzusetzen. Darauf verwies nun die Kölner Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung. Weil die Gesetzesnovelle erst in diesem Monat offiziell verkündet wurde, bleibt der Abteilung Bundeselterngeld des Bürgeramtes Mülheim nur wenige Tage, um die Neuregelungen zum 1. Januar 2011 für alle Kölner Bezieher pünktlich umzusetzen. Für alle Berechtigten von Elterngeld wird die Neuregelung mit Kürzungen verbunden sein. Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II müssen das Elterngeld auf ihre Einkünfte komplett anrechnen lassen. In Köln werden pro Jahr rund 12.000 Anträge auf Elterngeld gestellt, hieß es dazu weiter.
Trotz des engen Zeitplans setzten die Verantwortlichen alles daran, die gesetzlichen Vorgaben so schnell wie möglich umzusetzen. Man arbeite "mit Hochdruck" an der Umsetzung, hieß es dazu weiter. Das könnte allerdings eng werden. So müssen zahlreiche Fälle per Hand neu berechnet werden. Auch da, wo mit Hilfe von Berechnungsprogrammen des Landes automatisiert umgestellt werden kann, werden die Kölner Eltern erst sehr kurzfristig ihre neuen Bescheide erhalten. Die Zusendung der Bescheide begann aus diesem Grund erst am gestrigen Montag. Die ab dem 1. Januar 2011 geltenden generellen Neuregelungen reduzieren den Berechtigtenkreis, heben Anrechnungsfreiheiten auf, regeln anrechenbare Einkommen neu und senken das Elterngeld ab, führten die Verantwortlichen aus.
Die wesentlichen Änderungen
Im Detail gibt es zum Teil erhebliche Änderungen. So beträgt beispielsweise bei einem Nettoeinkommen von über 1200 Euro das Elterngeld nicht mehr 67 Prozent, sondern nur noch 65 Prozent. Der Elterngeldhöchstbetrag von 1800 Euro bleibt dabei jedoch unverändert. Eltern, die aufgrund ihres außerordentlich hohen Einkommens der sogenannten "Reichensteuer" unterliegen, erhalten zukünftig kein Elterngeld mehr. Eine gravierende Veränderung ergibt sich für die Eltern, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder einen Kinderzuschlag erhalten. War das Elterngeld – in der Regel wurden 300 Euro gezahlt – bisher anrechnungsfrei und stand damit neben den Sozialleistungen voll zur Verfügung, wird es nunmehr vollständig als Einkommen berücksichtigt und damit auf die Sozialleistungen angerechnet, so der Hinweise der Stadtverwaltung. Außerdem werden für die Berechnung des Elterngeldes nur noch Einkünfte berücksichtigt, die in der Bundesrepublik Deutschland, den Staaten der EU, im Europäischen Währungsraum oder in der Schweiz versteuert werden.

























