27. 05. 2012
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Ausländerbehörden kommen zur Tagung nach Köln
Im Rautenstrauch-Joest-Museum findet derzeit eine Tagung von Vertreterinnen und Vertreter kommunaler Ausländerämter statt. Köln ist somit Austragungsort der traditionellen Frühjahrestagung. Stadtdirektor Guido Kahlen begrüßte die Gäste aus den verschiedenen Kommunen persönlich in den neuen Räumlichkeiten. Die Tagesordnung der Veranstaltung ist straff gesetzt, die Themen vielfältig. Diskutiert werden so sensible Themen wie das so genannte Optionsrecht, den Aufenthaltsausweis oder das Bleiberecht und seine praktische Umsetzung. Auch Vertreter von Bundes- und Landesbehörden waren bei der Tagung zugegen. Einer der zentralen Diskussionspunkte ist die künftige gesetzliche Möglichkeit, dass gut integrierte Jugendliche eine Aufenthaltserlaubnis für Ausbildungszwecke erhalten sollen. In dieser Regelung, sieht die Bundesregierung eine Verlängerung des bisherigen Bleiberechts. Die Konsequenz ist eher bescheiden, in Köln können lediglich 200 Personen von dieser Regelung profitieren. Bemängelt wurde eine fehlende Regelung für die Personen, die zum 31. Dezember 2011 ihren Lebensunterhalt nicht vollständig gesichert haben. Ohne eine solche Regelung würden diese Menschen wieder in den Status der Duldung zurückfallen, kritisierten die Teilnehmer bereits im Vorfeld.
Von dem neuen elektronischen "Aufenthaltstitel" in Form einer neuen Karte im Scheckkartenformat erwarten die Verwaltungen einen erheblichen administrativen und finanziellen Zusatzaufwand. Zum 1. September 2011 sollen alle Ausländerinnen und Ausländer diese Karte erhalten. Allein 17 neue Stellen müssen dafür in Köln geschaffen werden, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, erklärte die Stadtverwaltung. Die Stadt Köln stellt im Jahr rund 40.000 Aufenthaltstitel aus. Die Menschen müssen für die Erteilung oder Verlängerung zweimal vorsprechen. Dadurch erhöht sich die Anzahl der Vorsprachen alleine für diese Aufgabe auf 80.000 pro Jahr. Neben den vielen anderen Aufgaben der Ausländerbehörde muss dies bewältigt werden. Bisher sprachen pro Jahr rund 70.000 Menschen in der Ausländerbehörde vor. Insgesamt erhöht sich das Publikumsaufkommen auf weit über 100.000 Vorsprachen pro Jahr, beschreibt die Stadt die Auswirkungen der gesetzlichen Vorgaben und ihre Umsetzung.
"Es ist für diese jungen Leute gar nicht so einfach, wenn sie mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit neben der Staatsangehörigkeit der Eltern erworben haben. Sie fühlen sich in der Regel als Deutsche. Durch die gesetzliche Regelung werden sie nunmehr an ihre zweite Staatsangehörigkeit erinnert und müssen eine Entscheidung treffen. Hier ist es wünschenswert, den jungen Menschen die Entscheidung zu erleichtern. Auch die Hinnahme von Mehrstaatlichkeit ist denkbar", forderte Stadtdirektor Guido Kahlen. In Köln wurde die Erfahrung gemacht, dass sich bisher alle so genannten "Optionskinder", die sich gemeldet haben, für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden haben. Bisher wurden rund 400 Personen angeschrieben, gemeldet haben sich bisher 240. "Das ist ein erfreuliches Ergebnis, spricht es doch auch für die Offenheit der Kölner Stadtbevölkerung", so Kahlen weiter. Für die Teilnehmer der Tagung gab es aber auch etwas anderes zu sehen, als Statistiken und Gesetzestexte. Sie nahmen im Rahmen der Tagung an einer Führung durch die Archäologische Zone und das Kölner =Prätorium teil.

























