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27. 05. 2012
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Daten- und Vertrauensschutz kontra frühe Hilfe – eine neue Broschüre soll helfen


18.08.2010 21:21 von:

Schlagwörter: Köln,NZFH,Frühe Hilfen,Broschüre,2010,pdf,Download,Datenschutz,Ärzte,Hebammen

Was tun, wenn der Verdacht auf Vernachlässigung besteht? Diese Frage müssen sich auch Ärztinnen und Ärzte stellen, wenn sie Anzeichen einer solchen Mangelversorgung feststellen. Schließlich unterliegen Mediziner strengen Verhaltens- und Standesregeln, wie der ärztlichen Schweigepflicht. Aber auch Hebammen und Entbindungspfleger müssen sich mit der Problematik auseinander setzen. Dabei muss – daran besteht kein Zweifel – das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Aber was ist, wenn ich nach Äußerung eines solchen Verdachts den Kontakt zur Familie verliere, möglicherweise nachdem ich den Vorfall dem zuständigen Jugendamt gemeldet habe? Auf diese Fragen will das in Köln ansässige Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) mit einer Broschüre einige Hinweise, Tipps und Orientierungshilfen geben.

Als mögliches Problem tritt dabei neben dem Vertrauensschutz von Patienten auch der Datenschutz in den Blickpunkt. Eigentlich sollen Fachkräfte aus Gesundheitsdiensten und die staatliche Jugendhilfe zusammenarbeiten, um Hilfen dorthin zu bringen, wo sie benötigt werden. Aber mit steigender Intensität dieser Kooperation erhöhen sich auch die Anforderungen hinsichtlich der Einhaltung von Datenschutzrichtlinien, wie die Experten des Kölner Zentrums wissen. Zusammen mit dem Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung beim Deutschen Jugend-Institut DJI hat das NZFH nun die Broschüre "Datenschutz bei Frühen Hilfen – Praxiswissen kompakt" veröffentlicht. Sie wendet sich an Fachkräfte in Geburtskliniken, Arztpraxen, Schwangerschaftsberatungsstellen und kommunalen Ämtern sowie an Hebammen und die Fachkräfte bei freien Trägern der Jugendhilfe.

"Eltern mit Problemen vertrauen sich häufig Ärztinnen und Ärzten sowie Hebammen an. Durch deren Schweigepflicht fühlen sie sich dort sicher. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung muss allerdings zum Wohle des Kindes gehandelt werden. Das neue Nachschlagewerk sagt, was gemacht werden kann, ohne den Datenschutz zu verletzen", erläuterte Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. "Gezielte Informationen zu den relevanten Themen Datenschutz und Schweigepflicht stärken die Handlungssicherheit der Fachkräfte. Dies wird sich auch nachhaltig positiv auf die Zusammenarbeit und Vernetzung auswirken", ergänzte Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Neben der Erklärung allgemeiner Datenschutzgrundsätze sollen auch die spezifischen Grundlagen des Jugendhilferechtes sowie die entsprechenden Vorschriften für die Zielgruppenberufe zur Sprache kommen. Das Transparenzgebot steht so zum Beispiel in einem Spannungsverhältnis zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die neue Broschüre ist dabei mit 62 Seiten eher umfangreich geworden, Indiz für die komplexe rechtliche Situation, denen die genannten Berufsgruppen bei ihrer Entscheidung unterliegen. Das Werk kann sowohl per Fax (0221 / 8992-257) bestellt als auch im Internet als pdf-Dokument heruntergeladen werden. Näheres dazu finden sie auf der Internetseite des Nationalen Zentrums unter: www.fruehehilfen.de.







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