27. 05. 2012
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Kapitalerhöhung der Sparkasse KölnBonn wettbewerbswidrig?
Köln kommt nicht zur Ruhe. Nur wenige Tage nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes EuGH gegen den Mietvertrag zwischen der Stadt Köln als Mieter und dem Oppenheim-Esch-Fonds kommt nun ein weiteres Verfahren auf die Stadtverantwortlichen zu. Wie das Handelsblatt in seiner heutigen Online-Ausgabe berichtete, leitete die EU-Kommission am gestrigen Dienstag ein formelles beihilferechtliches Verfahren gegen das kommunale Kreditinstitut ein. Die EU-Oberen argumentieren, dass ein privater Investor ein solches Vorgehen nicht in Erwägung gezogen hätte. Die zusätzlichen Einlagen flossen in das Eigenkapital der Bank, nachdem auch im vergangenen Jahr die Sparkasse nur durch die Auflösung stiller Reserven und Rücklagen einen leichten Buchgewinn ausweisen konnte. An der negativen 2007er-Bilanz waren vor allem hausgemachte Gründe schuld. So musste die Sparkasse für verschiedene Bauprojekte weit über 100 Millionen Euro nachschießen.
"Ein unfairer Vorteile gegen den Mitbewerbern", findet die zuständige Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Nun soll vonseiten der Europäischen Union geprüft werden, ob es sich bei diesen Kapitalspritzen der öffentlichen Gesellschafter tatsächlich um eine illegale Beihilfe handelt. Dabei prüfen die europäischen Kontrolleure vor allem, ob die Kapitalerhöhung marktgerecht gewesen sei. Nun erwarten Experten nach Darstellung des Handelsblatts, dass die zweitgrößte Sparkasse Deutschlands einen radikalen Sanierungsplan vorlegt. Möglicherweise steht auch der Rückzug aus einigen Geschäftsbereichen an. Im Gegensatz zur langjährigen Praxis solle sich die Sparkasse "kommerziell" aufstellen und nicht wie sonst üblich als Instrument lokaler und regionaler Wirtschaftsförderung genutzt zu werden. Das nun eingeleitete Verfahren macht keine Unterschied zwischen Geschäfts- und den öffentlich-rechtlichen Banken. In einer ersten Stellungnahme hatte das Institut seine Kooperation angekündigt.
Das Verfahren hätte womöglich vermieden werden können, wenn die Gesellschafter die Beihilfen bei der Kommission angemeldet hätten. Das aber haben sie unterlassen. Der Bundesverband deutscher Banken hatte sich daraufhin bei der EU-Behörde beschwert. Das Argument, dass die Sparkasse für die Einlage den marktüblichen Zinssatz bezahlen werde, hatte die EU-Behörde bereits verworfen. Das gezahlte Zinsniveau über Genussrechte und eine stille Einlage entspreche zwar den marktüblichen Zinsen, wie die Kommission einräumte. Allerdings wurde die Zuwendung zu einem Zeitpunkt getätigt, als wegen der internationalen Finanzkrise der Markt für Investitionen nahezu stillgelegt wurde. Im laufenden Geschäftsjahr werde man wohl ein positives Ergebnis erzielen, hieß es dazu aus der Kölner Zentrale der Bank, wie das Handelsblatt abschließend berichtete.
Den Bericht zur letzten Bilanz-Pressekonferenz im März dieses Jahres finden Sie im Internet unter: Köln Nachrichten.

























