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27. 05. 2012
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Kölner Polizei widerspricht CDU-Aufforderung


31.07.2011 07:10 von:

Schlagwörter: Köln,CDU,Chlodwigplatz,2011,Juli,Dauerkundgebung,Verfassung,Poliezeibehörde

Der Dauerprotest auf dem Chlodwigplatz ist einigen Kölnerinnen und Kölnern ein Dorn im Auge. Zum Anwalt der Kritiker dieser Protestveranstaltungen aus dem linken Milieu hat sich dieser Tage die Kölner CDU erkoren. Die fordern von der Kölner Polizei ein härteres Durchgreifen gegen diese Form der Veranstaltung. "Das Bundesverfassungsgericht vertritt im Gegensatz zum Kölner Polizeipräsidenten einen engeren Versammlungsbegriff, wonach Versammlungsteilnehmer einen gemeinsamen Zweck verfolgen müssen - nämlich die gemeinschaftliche Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung", kommentierte die CDU bereits zur Mitte der Woche. Auch die Jugendorganisation schloss sich der kritischen Sicht an. "Wir fragen uns, muss man dafür wirklich Plätze über Monate hinweg besetzen, nur um beliebige Weltverbesserungsbotschaften zu verkünden?", so Florian Braun, JU-Vorsitzender.

Georg Klöcker, Leiter des CDU-Arbeitskreises Sicherheit, geht einen Schritt weiter. "Die lasche ordnungspolitische Linie der Kölner Verwaltung und der Polizeiführung könnten maßgeblich dazu beitragen, dass der Demonstrationstourismus in Köln Einzug hält. Dies wäre für die Bürger der Stadt nicht wünschenswert", so Klöcker weiter. Bemerkenswert ist dabei das Lob an den Pragmatismus der Grünen. Im Rahmen ihres "liberalen, ordnungspolitischen Ansatzes" haben die Grünen bereits im Kommunalwahlprogramm 2009 gefordert, "dass die zentralen Innenstadtplätze in einem transparenten Verfahren nach festgelegten Qualitätskriterien für Veranstaltungen vergeben werden. Durch eine Beschränkung der Anzahl von Veranstaltungen sollen die Belastungen für Anwohner minimiert werden und gleichzeitig Plätze als Freiräume erhalten bleiben." Das sei auch die Position der CDU, so Klöcker. "In Köln ist der Polizeipräsident inzwischen der Einzige, der seine lasche ordnungspolitische Linie für einen roten Faden hält", legte Volker Meertz, Geschäftsführer der CDU Köln, nach.

"Die Kölner Polizei handelt verfassungskonform", titelte die am gestrigen Freitag veröffentlichte Pressemitteilung der Kölner Polizeibehörde. "Unser Handeln als staatliche Versammlungsbehörde bewegt sich in dem durch höchstrichterliche Rechtsprechung abgesteckten Rahmen. Die jüngsten Appelle der CDU Köln können dagegen in der Gesamtbetrachtung als Aufforderung an die Polizei Köln zu rechtswidrigem Handeln verstanden werden", erklärte der für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständige Leitende Polizeidirektor Udo Behrendes. Im Kern hält die Polizeibehörde an ihrer Einschätzung fest, dass die Protestkundgebung den Schutz des Grundgesetzes genießt. Themen der Dauerveranstaltung sind "direkte Demokratie" und "soziale Gerechtigkeit" und damit steht die Veranstaltung unter dem Schutz des Artikels 8 im Grundgesetz, der die Versammlungsfreiheit als unveräußerliches Menschenrecht festlegt. Damit entspreche diese Kundgebung auch dem "engeren Versammlungsbegriff" im Grundgesetz, denn neben der klassischen Protestform der Demonstration erkennt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich auch Mahnwachen oder Hüttendorfer an, entgegnet die Polizeibehörde.

Die Polizei werde die Kundgebung auch weiterhin genau beobachten und mit Kooperationsgesprächen auf einen ordnungsgemäßen Ablauf hinwirken. Genau das habe man schon auf dem Rudolfplatz gemacht und so werde man auch auf dem Chlodwigplatz verfahren. Die von der CDU Köln als "Zeltlager" bezeichnete Veranstaltung besteht im Zuge der von der Polizei Köln durchgeführten Kooperationsgespräche und Auflagenbescheide inzwischen noch lediglich aus einem einzelnen, offenen "Infozelt" von cirka 25 Quadratmeter Grundfläche. Ziel müsse es sein, ein friedliches Miteinander der unterschiedlichen Interessengruppen zu erreichen. Eine von einer Fraktion aufgestellte "ordnungspolitische Linie" ist demgegenüber kein Prüfungsmaßstab für die Polizei. Bei der letzten Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen (AVR) hatte sich allerdings auch die SPD-Fraktion klar gegen den Dauerprotest ausgesprochen. Damals waren die Protestler noch auf dem Rudolfplatz.







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