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27. 05. 2012
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Ordnungsamt weist auf Fristen bei Platzvergaben hin


19.03.2011 19:09 von:

Schlagwörter: Köln,Stadtverwaltung,Hinweis,Ordnungamt,Auflage,Vergabe,Neumarkt,Heumarkt,Platzk

Die Vergabe der innerstädtischen Plätze für Veranstaltungen sind in Köln klar geregelt. Weil das Vergabeverfahren gerne auch zu einem Politikum werden kann, hat sich der Stadtrat mit dem Vergabekonzept ein enges bürokratisches Prozedere verordnet. Darauf machte die Stadt Köln in einer offiziellen Presseerklärung aufmerksam. Veranstaltungsorganisatoren müssen sich dabei an bestimmte Fristen halten und eben jenes Vergabeverfahren durchlaufen. Wer beispielsweise in der zweiten Jahreshälfte auf Neumarkt, Heumarkt und Co. eine solche Veranstaltung durchführen will, muss seine Antragsunterlagen bereits am 10. April beim Amt für Öffentliche Ordnung einreichen. Der Ausschuss für allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales (AVR) wird sich dann in seiner Sitzung am 16. Mai mit der von der Verwaltung vorgestellten Liste der Veranstaltungen zu beschäftigen. Das hatten die politischen Parteien in einem ihrer früheren Beschlüsse so festgelegt.

Qualitätskriterien entscheidend

Die Stadt achtet dabei genauso wie die Befürworter einer engeren Auslegung auf die in Ziffer 4.1 des Kölner Vergabekonzept niedergeschriebenen Qualitätsziele. So sind den Unterlagen für eine Veranstaltung unter anderem ein konkreter Zeit-/Maßnahmenplan für Auf- und Abbau der mobilen Ausstattung sowie ein genauer Lageplan mit Aufstellflächen, Fluchtwegen und anderen Geländedetails. Je nach Veranstaltungsart gelten verschärfte Bedingungen für die Sicherheit der Besucher und im Vorfeld ein entsprechendes Sicherheitskonzept. Bei größeren Veranstaltungen ist überdies ein Verkehrs- und nicht selten unter Einbeziehung eines von amtlicher Seite angeordneten Sanitätsdienstes. Das Vergabekonzept legt den Veranstaltern weitere Pflichten auf. So müssen die Organisatoren ein eigenständiges Beschwerdemanagement während der Veranstaltung organisieren. Ein Schallschutz-Prognose-Gutachten, ein detailliertes Reinigungskonzept sowie bei Bedarf ein Sanitärkonzept komplettieren den Antrag. Die verschärften Bedingungen gelten für die zentralen innerstädtischen Plätze.

Den Antrag samt notwendiger Anlagen richten sie an das Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzungen, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln. Das städtische Vergabekonzept in der neuesten Fassung vom 27. September 2010 finden sie als download auf der Internetseite der Stadt Köln unter: www.stadt-koeln.de.







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