27. 05. 2012
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Stadt Köln stellt Verstöße gegen Verpackungsverordnung fest
Das städtische Umwelt- und Verbraucherschutzamt ist in den vergangenen Wochen Hinweisen zu möglichen Verstößen gegen die deutsche Verpackungsverordnung nachgegangen. Von 25 untersuchten Betrieben fielen den Mitarbeitern in 13 Fällen teilweise massive Verstöße auf. Vor allem Wasser wurde fertig verpackt aus dem Ausland importiert und hier ohne Abgabe von Pfand weiterveräußert. Das aber stellt einen Verstoß gegen § 9 Absatz 1 der Verpackungsverordnung dar. Von wenigen Ausnahmen abgesehen werden Einwegverpackungen hierzulande mit einem Pfand in Höhe von 0,25 Euro belegt. Seitdem das bundesweit einheitliche Pfandsystem besteht und damit die Möglichkeit, in fast flächendeckend aufgestellten Flaschenautomaten des Lebensmitteleinzelhandels
entsprechende Einwegflaschen zurückzugeben, ist die Anzahl der Verstöße gegen die Verpackungsverordnung merklich zurückgegangen, so die Stadt.
Bereits in den vergangenen Monaten häuften sich jedoch Hinweise, dass gerade bei Wasser die Zahl der Verstöße nicht abgenommen hat. Auf Basis dieser Hinweise kontrollierten Mitarbeiter des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes gezielt Groß- und Einzelhändler, und sie wurden in etwas mehr als der Hälfte der kontrollierten Betriebe fündig. Die Stadt hat nun gegen die 13 Betriebe Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Bußgeldkatalog lässt zwar Strafen von bis zu 25.000 Euro zu, in der Regel liegen die Bußgeldforderungen bei rund 1000 Euro je nach Größenordnung der Verstöße. Die Kontrollen sollen jedoch trotz dieser Fahndungserfolge weiter fortgesetzt werden, zwei weitere Großbetriebe stehen noch in dieser Woche auf der Liste der zu überprüfenden Unternehmen kündigten die Kölner Verantwortlichen an. Experten schätzen, dass maximal fünf Prozent des Gesamtumsatzes in diesem Segment nicht ordnungsgemäß "bepfandet" wurde. Das Kölner Amt wurde bei den Kontrollen von der Kölner Zollfahndungsstelle unterstützt. Eigenen Angaben zufolge finden regelmäßige Kontrollen wegen Verstöße gegen die Verpackungsverordnung lediglich in Düsseldorf und Köln statt, teilte ein Mitarbeiter des Amtes abschließend mit.

























