27. 05. 2012
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Stadt Köln will die Bettensteuer
Am 1. Oktober 2010 wird für die Hoteliers und Betreibers von Beherbergungsbetrieben ein historisches Datum. Sie werden ab diesem Tag fünf Prozent Aufpreis auf Übernachtungen in ihren Häusern verlangen. Das Geld führen sie anschließend an die Stadt Köln ab. Im Frühjahr dieses Jahres hatte die rot-grüne Gestaltungsmehrheit im Stadtrat einen Vorschlag des ehemaligen Wirtschaftsdezernenten der Stadt, dem heutigen NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans, mit Mehrheit beschlossen. Weil aber die neue "Bettensteuer" nur auf die Übernachtung, nicht aber auf andere Dienstleistungen erhoben werden soll, mussten die Betriebe ihre eigene Abrechnungssoftware umstellen. Im Vorfeld der Einführung hatte der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA darauf hingewiesen, dass Geschäftsreisende sich diesen Aufschlag auf Antrag zurückholen können. Außerdem kündigte die Branche an, alle rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, diese neue Kommunalsteuer wieder abzuschaffen. Ursprünglicher Zweck war es, die Steuererleichterung für Hotelbetriebe (reduzierter Mehrwertsteuersatz) teilweise abzuschöpfen.
Nachdem in dieser Woche auch das Landesfinanzministerium auf die rechtlichen "Unwägbarkeiten" aufmerksam machte, kam das Ergebnis der Prüfungen recht schnell an die Öffentlichkeit. Ergebnis: "Die Kulturförderabgabe kommt der Zweitwohnsteuer am nächsten. Dies gilt auch hinsichtlich der Frage, wenn ein besonderer Aufwand nicht freiwillig, sondern berufsbedingt erfolgt. Auch insofern ist eine Parallelität zur Zweitwohnsteuer gegeben", teilte das städtische Presseamt am gestrigen Dienstag mit. Die Hoffnung der Stadt liegt nun darin, dass der "zu versteuernde Aufwand" in beiden Fällen (Zweitwohnsteuer und Kulturförderabgabe) übertragbar sei. Auch der Grundsatz der Folgerichtigkeit sei beachtet worden, hieß es dazu weiter. So ist von der Abschöpfung einer Steuererleichterung nicht mehr die Rede, wohl aber vom Hauptzweck, das Haushaltsdefizit der Stadt abzusenken. Allerdings kalkuliert die Stadt inzwischen nur noch mit Mehreinnahmen von sieben, statt zuvor von elf Millionen Euro.
Die Verwendung dieser Mehreinnahmen ist inzwischen ebenfalls klar. Vor allem Kultur- und Bildungsangebote sollen mit den zusätzlichen Millionen finanziert werden. Auf der vom Finanzausschuss am vergangenen Montag beschlossenen Liste stehen unter anderem Maßnahmen wie den Erhalt von Stadtteilbibliotheken (Neubrück), die Optimierung der Öffnungszeiten sowie eine Aufstockung des Medienetats. In diesen Kostenblock sollen insgesamt 750.000 Euro fließen. 200.000 Euro sollen in die kulturelle Bildung fließen, weitere 150.000 Euro sollen dafür eingesetzt werden, die geplante Erhöhung der Gebühren für die Rheinische Musikschule wieder zurückzunehmen. Ein weiterer großer Kostenblock ist dabei die Verschönerung der Stadt. 1,2 Millionen Euro aus der neuen Steuer sollen in Verschönerungsmaßnahmen, zum Beispiel in Bäume, Brunnen, Blumen und Gewässer. Den größten Anteil machen mit 2,6 Millionen Euro aber Renovierungsmaßnahmen an Museen und Kulturbauten aus. Die restlichen Gelder sind vorgesehen für Sportgroßveranstaltungen (150.000 Euro), Standortmarketing und Wirtschaftsförderung (700.000 Euro), interkulturelle Projekte und Integrationsprojekte (200.000 Euro) sowie den internationalen tag der Städtepartnerschaften (50.000 Euro).

























