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27. 05. 2012
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Bringt Lissabon das Ende der kommunalen Daseinsvorsorge?


29.02.2008 11:34 von:

Schlagwörter: Köln,Tagung,EU,Lissabon,Kommunale Zusammenarbeit,Andreas Krautscheid

Der nordrhein-westfälische Europaminister Andreas Krautscheid machte in seiner Eröffnungsrede auf die gewachsene Bedeutung und die Befürchtungen seines Ministeriums hinsichtlich der Regelungsdichte aufmerksam. Bereits jetzt gebe es erhebliche Bedenken und Sorgen, dass die kommunale Daseinsvorsorge deutscher Eigenart in den bürokratischen Mühlen der Europäischen Union zermahlen werden kann. Der Begriff, das bestätigte auch Marcel Haag aus dem Generalsekretariat der EU-Kommission, sei bis auf Deutschland und Österreich in den anderen EU-Mitgliedsstaaten unbekannt. Stattdessen spricht die Kommission in diesem Zusammenhang von Dienstleistungen öffentlichen und öffentlich wirtschaftlichen Interesses. Sobald entgeltliche Leistungen angeboten werden, sollen diese zukünftig auch den Gesetzmäßigkeiten des Binnenmarktes unterliegen. Das hätte drastische Auswirkungen auf die Praxis in vielen Kommunen, befürchten die Experten.

Interkommunale Zusammenarbeit auf dem Prüfstand

Die vor wenigen Monaten veröffentlichte Mitteilung der EU-Kommission, die den Begriff und die Steuerung kommunaler Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem europäischen Binnenmarkt betrachtete, bereitete Europaminister Krautscheid zusätzliche Sorge. „Da wissen wir, woher der Wind weht“, so der Minister weiter. Zwar sei mit dem Vertrag von Lissabon erstmals auch die kommunale Ebene in einem EU-Vertragswerk ausdrücklich erwähnt. Doch was das für das „natürliche Spannungsverhältnis zwischen kommunaler Selbstverwaltung (Art. 28 GG) und dem europäischen Binnenmarkt für Konsequenzen hat, ist derzeit noch nicht klar. Haag, der als Mitarbeiter des Generalsekretariats einen guten Blick auf die Politik der Kommission hat, machte auf die breite Spanne unterschiedlicher Lebensverhältnisse aufmerksam. „Wir brauchen konkrete Lösungen für konkrete Probleme und keine abstrakten Lösungen“, entgegnete Haag. Auf die Befürchtungen der Kommunen angesprochen verteidigte Haag den Standpunkt der Kommission. „Das ist der Preis der Rechtssicherheit“, so Haag. Rainer Plassmann, Generalsekretär des Europäischen Zentralverbandes der öffentlichen Wirtschaft CEEP, kritisierte hingegen die verfehlte Energiepolitik der EU. Auch beim Thema Gesundheitspolitik sei man dabei diese Fehler zu wiederholen. Plassmann, der bis 1999 bei de Kölner Stadtwerken beschäftigt war, forderte ein Arbeitsgremium, dass die Kommunikation zwischen EU-Kommission und den Kommunen fördern soll. Bisher wurde die Rolle des Lobbyisten kommunaler Interessen wie auch auf Bundesebene von den Ländern wahrgenommen. Doch im Gegensatz zum Bund-Länder-Verhältnis ist der Einfluss der Länder auf die EU-Politik ungleich geringer. Insofern sei der direkte Informationsaustausch umso wichtiger, weil auch die Kommission als Exekutivbehörde der EU auf Praxisberichte angewiesen sei, wie Haag bestätigte.

Kommunen kritisieren Praxisferne der Entscheidungen und wollen mehr Qualifizierung

Während der Vormittag die Seite aus der Perspektive der Länder und der EU beleuchtete, traten in der zweiten Hälfte der Veranstaltung die kommunalen Aspekte in den Mittelpunkt der Debatte. Kölns Stadtdirektor Guido Kahlen berichtete aus Sicht seiner Stadtverwaltung über die Probleme, mit denen große Kommunen zu kämpfen haben. „Wir als Kommunen müssen das EU-Recht übernehmen, wir haben da keine Wahlmöglichkeit“, erklärte der Stadtdirektor. Aus der reinen Ausführungsfunktion ergibt sich das Problem, dass man aufseiten der Kommunen seiner Meinung nach keine echte Lösungskompetenz entwickeln könne. „Effektivität und EU-Recht sind da regelrechte Killerargumente“, räumt Kahlen ein. Allerdings habe man sich möglicherweise in der Vergangenheit auch zu wenig um die Qualifizierung der eigenen Experten bemüht. Verwaltungsrechtler Kahlen, der über jahrzehntelange Erfahrungen in der Verwaltungspraxis verfügt, schlug dabei vor, demnächst zusammen mit Prof. König von der Uni Bonn eine Art „Qualitätszirkel EU“ aufzubauen. Mit einer Vernetzung solchermaßen vorhandenen juristischen Sachverstandes könne man auch interkommunal zusammenarbeiten, warb Kahlen bei den anwesenden Kommunalvertretern, darunter auch ein Landrat und mehrere Beigeordnete und Amtsleiter aus anderen Städten. „Ich weiß gar nicht, wie viel juristischen Sachverstand wir in den zurückliegenden Jahren hinzukaufen mussten“, begründete Kahlen seinen Vorschlag. Dabei hofft er, dass diese Form der kommunalen Zusammenarbeit nicht von der EU zunichte gemacht wird. „Das wäre kontraproduktiv“, erklärte der Stadtdirektor abschließend.

Kommentar

Der Wind im europäischen Ozean der 27 Mitglieder wird rauer und heftiger. So viel steht schon jetzt fest. Insbesondere den Kommunen, die als eines ihrer wenigen Instrumente die kommunale Planungshoheit haben sollten, werden bzw. haben das schon zu spüren bekommen. Verwaltungsurteile in beide Richtungen unterstützen dabei das Gefühl, dass die EU-Reformen und Pläne auf dem Rücken der deutschen Kommunen ausgetragen werden und selbst das Land mache sich große Sorgen, weil eine liebgewonnene deutsche Eigenart – die kommunale Daseinsvorsorge – zukünftig möglicherweise auch auf den Bereich Schule, Kultur, ja sogar auf die sozialen Leistungen ausgedehnt werden könne.

Auf der anderen Seite hatte man wohl viel zu lange gehofft, der in Europa aufgestaute Druck in Richtung Binnenmarkt und seine Prinzipien würde gelassen am deutschen Rechtswesen vorbeifahren. Das ist – so viel wurde gestern klar – mitnichten der Fall. Es wird sich eine Menge ändern müssen, insbesondere und gerade bei den Kommunen. So gesehen ist die Debatte um die Reform des Paragrafen 107 der Gemeindeordnung NRW (regelt die Wirtschaftstätigkeit der Kommunen) nur ein kleiner Vorgeschmack auf das, was da kommen möge. Die aufgestellte und vonseiten der Kommission unterstützte Forderung nach direktem Kontakt zwischen Kommunen und Kommission dürfte da sogar als positives Zeichen gewertet werden. Denn vieles, was in deutschen Kommunen aufgrund jahrzehntelanger Rechtspraxis vorgelebt und einstudiert wurde, wäre auch für die (wirtschaftlich aufholenden) neuen Beitrittsstaaten der beiden letzten Erweiterungsrunden wünschenswert. Behutsame Entscheidungen der EU-Kommission, die die kommunalen Interessen angemessen berücksichtigen würde, führen zudem zu mehr Akzeptanz auf der Ebene, wo die Menschen nun einmal mehrheitlich leben und arbeiten, in den Städten und Kommunen Europas.







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