27. 05. 2012
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Bringt Lissabon das Ende der kommunalen Daseinsvorsorge?
Der nordrhein-westfälische Europaminister Andreas Krautscheid machte in
seiner Eröffnungsrede auf die gewachsene Bedeutung und die
Befürchtungen seines Ministeriums hinsichtlich der Regelungsdichte
aufmerksam. Bereits jetzt gebe es erhebliche Bedenken und Sorgen, dass
die kommunale Daseinsvorsorge deutscher Eigenart in den bürokratischen
Mühlen der Europäischen Union zermahlen werden kann. Der Begriff, das
bestätigte auch Marcel Haag aus dem Generalsekretariat der
EU-Kommission, sei bis auf Deutschland und Österreich in den anderen
EU-Mitgliedsstaaten unbekannt. Stattdessen spricht die Kommission in
diesem Zusammenhang von Dienstleistungen öffentlichen und öffentlich
wirtschaftlichen Interesses. Sobald entgeltliche Leistungen angeboten
werden, sollen diese zukünftig auch den Gesetzmäßigkeiten des
Binnenmarktes unterliegen. Das hätte drastische Auswirkungen auf die
Praxis in vielen Kommunen, befürchten die Experten.
Interkommunale Zusammenarbeit auf dem Prüfstand
Die vor wenigen Monaten veröffentlichte Mitteilung der EU-Kommission,
die den Begriff und die Steuerung kommunaler Dienstleistungen im
Zusammenhang mit dem europäischen Binnenmarkt betrachtete, bereitete
Europaminister Krautscheid zusätzliche Sorge. „Da wissen wir, woher der
Wind weht“, so der Minister weiter. Zwar sei mit dem Vertrag von
Lissabon erstmals auch die kommunale Ebene in einem EU-Vertragswerk
ausdrücklich erwähnt. Doch was das für das „natürliche
Spannungsverhältnis zwischen kommunaler Selbstverwaltung (Art. 28 GG)
und dem europäischen Binnenmarkt für Konsequenzen hat, ist derzeit noch
nicht klar. Haag, der als Mitarbeiter des Generalsekretariats einen
guten Blick auf die Politik der Kommission hat, machte auf die breite
Spanne unterschiedlicher Lebensverhältnisse aufmerksam. „Wir brauchen
konkrete Lösungen für konkrete Probleme und keine abstrakten Lösungen“,
entgegnete Haag. Auf die Befürchtungen der Kommunen angesprochen
verteidigte Haag den Standpunkt der Kommission. „Das ist der Preis der
Rechtssicherheit“, so Haag. Rainer Plassmann, Generalsekretär des
Europäischen Zentralverbandes der öffentlichen Wirtschaft CEEP,
kritisierte hingegen die verfehlte Energiepolitik der EU. Auch beim
Thema Gesundheitspolitik sei man dabei diese Fehler zu wiederholen.
Plassmann, der bis 1999 bei de Kölner Stadtwerken beschäftigt war,
forderte ein Arbeitsgremium, dass die Kommunikation zwischen
EU-Kommission und den Kommunen fördern soll. Bisher wurde die Rolle des
Lobbyisten kommunaler Interessen wie auch auf Bundesebene von den
Ländern wahrgenommen. Doch im Gegensatz zum Bund-Länder-Verhältnis ist
der Einfluss der Länder auf die EU-Politik ungleich geringer. Insofern
sei der direkte Informationsaustausch umso wichtiger, weil auch die
Kommission als Exekutivbehörde der EU auf Praxisberichte angewiesen
sei, wie Haag bestätigte.
Kommunen kritisieren Praxisferne der Entscheidungen und wollen mehr Qualifizierung
Während der Vormittag die Seite aus der Perspektive der Länder und der
EU beleuchtete, traten in der zweiten Hälfte der Veranstaltung die
kommunalen Aspekte in den Mittelpunkt der Debatte. Kölns Stadtdirektor
Guido Kahlen berichtete aus Sicht seiner Stadtverwaltung über die
Probleme, mit denen große Kommunen zu kämpfen haben. „Wir als Kommunen
müssen das EU-Recht übernehmen, wir haben da keine Wahlmöglichkeit“,
erklärte der Stadtdirektor. Aus der reinen Ausführungsfunktion ergibt
sich das Problem, dass man aufseiten der Kommunen seiner Meinung nach
keine echte Lösungskompetenz entwickeln könne. „Effektivität und
EU-Recht sind da regelrechte Killerargumente“, räumt Kahlen ein.
Allerdings habe man sich möglicherweise in der Vergangenheit auch zu
wenig um die Qualifizierung der eigenen Experten bemüht.
Verwaltungsrechtler Kahlen, der über jahrzehntelange Erfahrungen in der
Verwaltungspraxis verfügt, schlug dabei vor, demnächst zusammen mit
Prof. König von der Uni Bonn eine Art „Qualitätszirkel EU“ aufzubauen.
Mit einer Vernetzung solchermaßen vorhandenen juristischen
Sachverstandes könne man auch interkommunal zusammenarbeiten, warb
Kahlen bei den anwesenden Kommunalvertretern, darunter auch ein Landrat
und mehrere Beigeordnete und Amtsleiter aus anderen Städten. „Ich weiß
gar nicht, wie viel juristischen Sachverstand wir in den
zurückliegenden Jahren hinzukaufen mussten“, begründete Kahlen seinen
Vorschlag. Dabei hofft er, dass diese Form der kommunalen
Zusammenarbeit nicht von der EU zunichte gemacht wird. „Das wäre
kontraproduktiv“, erklärte der Stadtdirektor abschließend.
Kommentar
Der Wind im europäischen Ozean der 27 Mitglieder wird rauer und
heftiger. So viel steht schon jetzt fest. Insbesondere den Kommunen,
die als eines ihrer wenigen Instrumente die kommunale Planungshoheit
haben sollten, werden bzw. haben das schon zu spüren bekommen.
Verwaltungsurteile in beide Richtungen unterstützen dabei das Gefühl,
dass die EU-Reformen und Pläne auf dem Rücken der deutschen Kommunen
ausgetragen werden und selbst das Land mache sich große Sorgen, weil
eine liebgewonnene deutsche Eigenart – die kommunale Daseinsvorsorge –
zukünftig möglicherweise auch auf den Bereich Schule, Kultur, ja sogar
auf die sozialen Leistungen ausgedehnt werden könne.
Auf der anderen Seite hatte man wohl viel zu lange gehofft, der in
Europa aufgestaute Druck in Richtung Binnenmarkt und seine Prinzipien
würde gelassen am deutschen Rechtswesen vorbeifahren. Das ist – so viel
wurde gestern klar – mitnichten der Fall. Es wird sich eine Menge
ändern müssen, insbesondere und gerade bei den Kommunen. So gesehen ist
die Debatte um die Reform des Paragrafen 107 der Gemeindeordnung NRW
(regelt die Wirtschaftstätigkeit der Kommunen) nur ein kleiner
Vorgeschmack auf das, was da kommen möge. Die aufgestellte und
vonseiten der Kommission unterstützte Forderung nach direktem Kontakt
zwischen Kommunen und Kommission dürfte da sogar als positives Zeichen
gewertet werden. Denn vieles, was in deutschen Kommunen aufgrund
jahrzehntelanger Rechtspraxis vorgelebt und einstudiert wurde, wäre
auch für die (wirtschaftlich aufholenden) neuen Beitrittsstaaten der
beiden letzten Erweiterungsrunden wünschenswert. Behutsame
Entscheidungen der EU-Kommission, die die kommunalen Interessen
angemessen berücksichtigen würde, führen zudem zu mehr Akzeptanz auf
der Ebene, wo die Menschen nun einmal mehrheitlich leben und arbeiten,
in den Städten und Kommunen Europas.

























