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27. 05. 2012
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Bundesfinanzminister schließt Volksentscheide nicht mehr aus


24.09.2009 10:59 von:

Schlagwörter: Gesetzesänderung,Volksentscheid,2009,Steinbrück,SPD,Befürworter,Bundestag

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat in einer Stellungnahme auf der Internetseite volksentscheid.de die Einführung bundesweiter Volksentscheide nicht ausgeschlossen. Der ehemalige nordrhein-westfälische Ministerpräsident sieht in diesem Instrument offenbar ein passendes Mittel, um der zunehmenden Politikverdrossenheit und Parteienmüdigkeit entgegenwirken zu können. "Volksentscheide können eine sinnvolle Erweiterung der parlamentarischen Demokratie sein", so der Minister wörtlich. Durch Abstimmungen dieser Art könnten die Bürgerinnen und Bürger wieder stärker in die politischen Entscheidungen eingebunden werden, so Steinbrück weiter.

Steinbrück folgt damit der Meinung einer größer werdenden Gruppe von Parlamentariern, die sich ebenfalls für Volksentscheide als Instrument direkter politischer Mitbestimmung aussprechen. Nach einer Umfrage der Initiative "Mehr Demokratie" bekundeten rund 70 Prozent der insgesamt 1499 Direktkandidaten aller im Bundestag vertretenen Parteien die Einführung solcher Volksentscheide. Auch in Nordrhein-Westfalen gebe es 216 Befürworter. "Wir freuen uns über die große Zustimmung zu unserer Forderung", kommentierte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, am gestrigen Mittwoch die Äußerungen Steinbrücks und die breite Unterstützung der eigenen Forderungen. Nun müssten die Befürworter auch tatsächlich das Mandat für das höchste deutsche Gesetzgebungsorgan erhalten. Höchstes Ziel bleibe es, dass die Einführung von Volksentscheiden auch tatsächlich in den Koalitionsvertrag der künftigen Regierung hineingeschrieben wird.

Einzig die Vertreter der Christlich-Demokratischen Union (CDU) zeigten sich auf Bundesbene skeptisch. Dabei gibt es durchaus Konfliktpotenzial zur eigenen Schwesterpartei CSU. Die hatte sich bereits zuvor für die Einführung direktdemokratischer Elemente, insbesondere zu europapolitischen Themen, ausgesprochen. Nach Verfassung ist zur Änderung der entsprechenden Regeln eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag notwendig. So könnte der Fraktionszwang der im Bundestag vertretenen Parteien, alleine durch eine Sperrminorität der CDU-Fraktion, zum Scheitern verurteilt sein. Auch ist völlig unklar, ob sich CDU und CSU, die üblicherweise als gemeinsame Fraktion abstimmen, in dieser Sache nicht auch einheitlich abstimmen.

Linktipp: www.volksentscheid.de





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