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27. 05. 2012
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Disziplinarmaßnahme gegen Streitberger aufgehoben


18.03.2010 06:45 von:

Schlagwörter: Köln,Bernd Streitberger,Verweis,Fritz Schramma,Jürgen Roters,Disziplinarrecht,Ob

Der Kölner Oberbürgermeister Jürgen Roters hat den von seinem Amtsvorgänger Fritz Schramma ausgesprochenen Verweis § 6 Landesdisziplinargesetz Nordrhein-Westfalen (LDG NW) aufgehoben. Am gestrigen Mittwoch veröffentlichte das städtische Presseamt das dazugehörige offizielle Schreiben, das am Tag zuvor den Fraktionen zugeleitet wurde. Bereits Anfang der Woche war das Schriftstück dem Bau- und Stadtentwicklungsdezernenten "zugestellt", hieß es dort. Damit wird ein fast skurriler Rechtsstreit beigelegt. Denn Streitberger und sein oberster Dienstherr trugen ihren Streit auch auf der juristischen Ebene aus. Der Verweis stellt allerdings eine Sanktion gegen ein "minder schweres Vergehen" dar, wie die Stadt ausführte.

Streitberger war seinerzeit vorgeworfen worden, er habe dem Kölner Oberbürgermeister wichtige Unterlagen mit mehr als einer Woche Verspätung zur Kenntnis gegeben. Schramma hatte nach Prüfung durch seine Fachleute für den "Verweis" entschieden, weil dies die "mildeste" Form der Diziplinarmaßnahmen nach dem LDG NW ist. Nachdem nun Signale aus den Reihen der Gerichtsbarkeit kommen, die einer Beibehaltung der Klage seitens der Stadt nur geringe Chancen einräumen, hat sich Oberbürgermeister für die einfachste Form der Rücknahme entschieden – einen "nicht-förmliches Schreiben". Außerdem hatte der Dezernent den Oberbürgermeister inzwischen davon überzeugen können, dass er zuverlässig sei. "Bei meiner Entscheidung habe ich berücksichtigt, dass sich Herr Beigeordneter Streitberger seit meinem Amtsantritt als Oberbürgermeister als zuverlässiger Mitarbeiter im Stadtvorstand erwiesen hat und ich keine Bedenken habe, dass er sich weiterhin als zuständiger Dezernent mit aller Kraft für die Aufklärung der Ursachen einsetzen wird, die zum Einsturz des Historischen Archivs geführt haben". Da muss er dann wohl eng mit dem Stadtdirektor zusammenarbeiten, denn der ist für die Berufsfeuerwehr und die nicht unerheblichen Rechtsfragen zuständig. Auf die Ursachenforschung der staatsanwaltlichen Ermittlungen haben beide Kommunalbeamte eher weniger Einfluss.







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