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27. 05. 2012
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Disziplinarverfahren gegen Bernd Streitberger eingeleitet


23.03.2009 17:22 von:

Schlagwörter: Köln,Disziplinarverfahren,Oberbürgermeister,Streitberger,Baudezernent,Verfahren,

Gegen den Kölner Stadtplanungs- und Baudezernenten Bernd Streitberger ist heute ein Disziplinarverfahren nach Artikel 17, Absatz 1 des Landesdisziplinargesetzes von Nordrhein-Westfalen eingeleitet worden. Oberbürgermeister Fritz Schramma hatte das Verfahren eingeleitet, nachdem er am vergangenen Freitag neue Informationen über den Sachstand zum Einsturz des Historischen Archivs erhalten hatte. Auf einer Sitzung des Koordinierungsstabes am vergangenen Freitag habe Streitberger "unaufgefordert berichtet, bereits seit dem 12. März 2009 von Protokollen aus Baubesprechungen der KVB gewusst zu haben", erklärte das Kölner Stadtoberhaupt soeben in einer offiziellen Stellungnahme. Dezernenten, die dem Dienstherrn einer Kommune unterstellt sind, müssen nach dem Gesetz spezielle Sachkenntnisse in ihrem Aufgabengebiet "unverzüglich" an ihre Vorgesetzten weitergeben. Das aber habe Streitberger unterlassen, so der Vorwurf des Kölner Oberbürgermeisters, der zugleich Chef der Stadtverwaltung ist.

Streitberger hatte auf dieser Sitzung weiter berichtet, dass er zur weiteren Abklärung und Bewertung dieser Protokolle unverzüglich Kontakt zu den Kölner Verkehrs-Betrieben aufgenommen habe. Diese Informationen wurden aber bis zum Termin der freitäglichen Sitzung weder ihm selbst noch dem seinerzeit noch tagenden Krisenstab zur Kenntnis gegeben und hätten nach Ansicht des Oberbürgermeisters nicht nur ihm persönlich unverzüglich nach erster Kenntnisnahme weitergegeben werden müssen. Der Krisenstab hätte ebenfalls unverzüglich informiert werden müssen. Das eingeleitete Disziplinarverfahren wird von einem externen Juristen geführt. Der verfüge nach Informationen des städtischen Presseamtes über umfangreiche Erfahrungen auf dem Gebiet des öffentlichen Disziplinarrechts. Als nach dem Landesdisziplinargesetz eingesetzter "Ermittlungsführer" führt er Zeugenbefragung durch, sichtet entsprechende Unterlagen, Protokolle und schlägt gegebenenfalls anschließend angemessene disziplinarische Maßnahmen vor. Er berichtet unmittelbar an den Oberbürgermeister, hieß es dazu abschließend.







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