27. 05. 2012
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Kritik an Vereinbarung des Kernbündnisses zur OB-Wahl
Wie Kreispartei und Ratsfraktion am heutigen Donnerstag in einer
gemeinsamen Stellungnahme mitteilten, sei die nun getroffene
Vereinbarung der beiden Kölner Parteiverbände „Postenschacherei“.
„Jetzt schon über ein Jahr vor der Ablauf der Amtszeit von Herrn
Soenius diesen Postenschacher zu betreiben, ist ein Schlag in das
Gesicht von Leistungsträgern der Stadt Köln“, kritisierte
CDU-Fraktionschef Winrich Granitzka. „SPD und Grüne zeigen bereits
jetzt ihre wahren Absichten und machen erneut deutlich, dass
Sachpolitik für dieses Bündnis nicht im Vordergrund steht“, ergänzte
der Kreisvorsitzende der Christdemokraten Jürgen Hollstein.
Bei ihren Verhandlungen sind SPD und Grüne nicht nur darin
übereingekommen, den ehemaligen Regierungspräsidenten Jürgen Roters
(SPD) als gemeinsamen OB-Kandidaten zu bestimmen (vorbehaltlich der
Zustimmung der Kölner Parteimitglieder von SPD und Grünen). Die Grünen
selbst haben sich in den Verhandlungen auch ein Vorschlagsrecht für den
nach der Kommunalwahl neu zu besetzenden Posten des Stadtkämmerers zu
sichern. Der politische Einfluss müsse sich auch in dem zukünftigen
Stadtvorstand widerspiegeln“, hatte Grünen-Fraktionschefin Barbara
Moritz noch vor wenigen Tagen anlässlich der Präsentation des
gemeinsamen OB-Kandidaten erläutert. Derzeit ist CDU-Mitglied
Peter-Michael Soenius für die Finanzen der Stadt zuständig. Seine
Amtszeit läuft allerdings im Jahr 2009 aus. Der Kämmerer musste in
dieser Zeit die wohl schwerste Finanzkrise der Domstadt überhaupt
managen.
Ein Kämmerer in schwierigen Zeiten
Über einen Zeitraum von fünf Haushaltsjahren standen die vom Rat
verabschiedeten Haushaltssatzungen unter dem Diktat der Genehmigung
durch den Regierungspräsidenten, der Fachausdruck dafür heißt
„Haushaltssicherung“. Dank Einsparungen und einer zuletzt deutlich
verbesserten Einnahmesituation wurden die in den Jahren 2001 bis 2004
angelaufenen Altfehlbeträge nahezu komplett abgebaut. Allerdings muss
die Stadt nach der nun geltenden Regelung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements (NKF) für die beiden Haushaltsjahre 2008 und 2009
erneut ein Minuszeichen im Haushalt hinnehmen. Der Fachausdruck nach
neuerer Rechtslage heißt jedoch „Ausgleichsrücklage“. Je nach Höhe des
in der Bilanz ausgewiesenen Vermögens einer Stadt kann jede Kommune im
NKF einen bestimmten Betrag in Anspruch nehmen, um damit
Haushaltsfehlbeträge zu überbrücken. Wird der aus der Bilanz bestimmte
Maximalbetrag überschritten, gelten die Regeln der vorläufigen
Haushaltsführung. In Köln beträgt dieser zusätzliche
Finanzierungsrahmen derzeit rund 600 Millionen Euro.
Soenius zog sich zwischenzeitlich den Unmut der Opposition zu, als er
eine so genannte „Giftliste“ in Umlauf setzte. Damit wollte der
Kämmerer indes den Nothaushalt vermeiden. Nach den Bestimmungen der
Gemeindeordnung übernimmt die Landesregierung – in Person des
Regierungspräsidenten – die Aufstellung des kommunalen Haushaltes. Die
Sparprogramme, die nur bei den freiwilligen Leistungen angesetzt werden
konnten, wurden allerdings nicht komplett umgesetzt. Insbesondere im
Personalbereich verfehlte die Stadt regelmäßig ihre eigenen ehrgeizigen
Sparziele. Zuletzt führten deutliche Stellenzusetzungen aufgrund
entsprechender Ratsbeschlüsse ohnehin dazu, von diesen Sparzielen
Abstand zu nehmen. Ob sich die Verwaltung allerdings mit ihren
derzeitigen Planungen von insgesamt rund 1000 Mehrstellen in den beiden
Haushaltsjahren der aktuellen Satzung durchsetzen kann, werden die
kommenden Sitzungen zeigen. Dem Stellenplan hatte der Stadtrat unter
der Auflage zugestimmt, im Herbst dieses Jahres die Stellenwünsche der
Verwaltung einzeln genehmigen zu wollen.

























