27. 05. 2012
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KVB-Aufsichtsrat wählt neuen Technikvorstand
Der Aufsichtsrat des stadtnahen Verkehrsunternehmens KVB AG hat auf seiner gestrigen Sitzung einen neuen Technikvorstand gewählt. Wie Kölner Medien übereinstimmend berichteten, fiel die Wahl auf Jörn Schwarze. Der 48-jährige Diplom-Ingenieur arbeitet derzeit noch als Regionalbereichsleiter bei der Deutschen Bahn AG und soll den freigewordenen Posten im Vorstand des stadtnahen Verkehrsunternehmens so schnell wie möglich übernehmen, hieß es dazu weiter. Schwarze wird damit Nachfolger von KVB-Vorstand Walter Reinarz, der nach mehreren Verhandlungsrunden von seinem Posten in der Führungsspitze des Unternehmens entbunden wurde, ein Gehalt von rund 220.000 Euro jedoch bis zum Ende seiner Laufzeit weiter beziehen soll.
Nach Angaben des Unternehmens suchte die KVB einen Experten, der vor allem auch Tiefbauerfahrungen mitbringt. Schwarze muss in seiner neuen Funktion den Nord-Süd-Stadtbahnbau zu einem guten Ende bringen. Die Bauarbeiten unter dem Waidmarkt hatten aller Wahrscheinlichkeit nach zum Einsturz des Historischen Archivs und zweier Nebengebäude geführt. Bei dem Einsturz starben zwei junge Menschen. Der Schaden beläuft sich nach Schätzungen von Experten auf mehr als eine Milliarde Euro. Inzwischen ist klar, dass die neue unterirdische Nord-Süd-Verbindung selbst bei optimistischen Annahmen erst im Jahr 2015, möglicherweise sogar zwei Jahre später eröffnet werden kann, wie KVB-Vorstandschef Jürgen Fenske auf der letzten Sitzung des Hauptausschusses offiziell bestätigte.
Unklar ist weiterhin, wie das Unternehmen mit der Personalie Walter Reinarz umgehen will. So läuft der Vertrag mit dem ehemaligen Technikvorstand noch bis Herbst 2013. welche Aufgaben er im nun wieder vollständig besetzten KVB-Vorstand übernehmen soll, ist ebenso unklar, wie eine Entscheidung über eine vorzeitige Vertragsauflösung. Die lehnte der ehemalige Kreisvorsitzende der Kölner CDU jedoch bereits während der Verhandlungen im Frühjahr ab. Bei den Verhandlungen verlangte der Aufsichtsrat eine Bürgschaft des Technikvorstands. Anderenfalls müsste der Aufsichtsrat haften, wenn Reinarz im Zuge der weiteren Ermittlungen eine schwere Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Da man dies bis zum heutigen Zeitpunkt nicht kann, verliefen die damaligen Verhandlungen ergebnislos. So wurde formaljuristisch ein Widerruf zur Bestellung als Vorstandsmitglied ausgesprochen.
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