27. 05. 2012
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Verfahren gegen OB Schramma eingestellt
Die Ermittlungen gegen den amtierenden Oberbürgermeister der Stadt Köln, Fritz Schramma, sind am heutigen Montag eingestellt worden. Dies bestätigte die Kölner Staatsanwaltschaft. Die Einstellung erfolgt nach den Vorgaben des Paragrafen 170, Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO), hieß es dazu weiter. Aus den Reihen seiner Beigeordneten wurden nach zwei Sitzungen des Koordinierungsstabes "Unglücksstelle Waidmarkt" der Verdacht publik, der Chef der Kölner Verwaltung wolle mit den Aufzeichnungen Material gegen seine führenden Verwaltungsmitarbeiter sammeln. Schramma hatte noch während der vergangenen Ratssitzung am 26. März dieses Jahres betont, dass die Bandaufzeichnungen lediglich der Erleichtung zum Anfertigen der Sitzungsprotokolle dienten.
"Diese umgehende Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft macht deutlich, was an der Sache wirklich dran war", erklärte der Oberbürgermeister nach Bekanntgabe der Entscheidung der Kölner Ermittlungsbehörde. Die Staatsanwaltschaft folgt damit der Argumentation des Stadtoberhaupts und der ihn unterstützenden Fraktion, die den Vorgang als üblich und völlig normal bezeichnet hatten. Die Aufnahmen erfolgten entsprechend der üblichen und bekannten praxis bei in Räumen der Verwaltung stattfindenden Sitzungen von städtischen Gremien, hieß es in einer offiziellen Verlautbarung des städtischen Presseamtes. An den Sitzungen nahmen neben den Beigeordneten der Stadt Köln auch die Leiter der involvierten Ämter und Fachabteilung teil. Das Gremium tagt auch weiterhin in regelmäßigen Abständen, allerdings nicht mehr täglich wie in den ersten Wochen nach dem Unglück.

























