27. 05. 2012
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Wirtschaftsdezernent begrüßt Urteil des EuGH
Der Kölner Wirtschafts- und Liegenschaftsdezernent Dr. Norbert Walter-Borjans hat am heutigen Montag das Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus der vergangenen Woche kommentiert. Mit dem Urteil können die Verfahren beschleunigt und damit die Wirtschaft angekurbelt werden, so der Wirtschaftsdezernent weiter. Zukünftig muss die Stadt demnach nur noch dann eine Ausschreibung beim Verkauf eigener Grundstücke durchführen, wenn sie das neu zu errichtende Gebäude käuflich erwirbt oder langfristig anmietet. Ein städtebaulicher Vertrag, so wie in dem Urteil besprochen, reiche demnach zukünftig nicht, um ein solches Ausschreibungsverfahren in Gang setzen. Die Kommunen erhalten damit einen nicht unbeträchtlichen Handlungsspielraum zurück, nachdem das Düsseldorfer Oberlandesgericht im Jahr 2007 die entsprechenden Vorschriften strikt ausgelegt hatte ("Ahlhorn-Urteil").
"In der Regel verkaufen wir Grundstücke an Investoren, die sich dort selbst niederlassen wollen oder an dritte Private vermieten. Das Urteil des EuGH vereinfacht die städtischen Grundstücksgeschäfte deutlich", erklärte der Kölner Wirtschaftsdezernent heute. Ungeachtet des neuen Urteils will die Stadt bei ihren Grundstücksgeschäften der Transparenz Priorität einräumen. "Wir haben hohe Ansprüche formuliert und halten sie auch ein", so der Beigeordnete weiter. So will die Stadt auch zukünftig Grundstücke ausschreiben, dieses Verfahren solle sogar der Normalfall bleiben. Es gebe zukünftig aber auch die Möglichkeit, direkt mit Investoren in Kontakt zu treten. "Das beschleunigt Verfahren und kurbelt letztlich die Wirtschaftsentwicklung an", so Walter-Borjans abschließend.
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