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27. 05. 2012
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Grüne halten 40 Prozent Betreuungsquote für erreichbar


15.10.2010 17:07 von:

Schlagwörter: Köln,Verfassungsgerichtshof,VGH,2010,Urteil,Grüne,Ausbau,Unterdreijährige,Betreu

Mit dem Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes (VGH) zur Finanzierung der Betreuung von Unterdreijährigen erhöhen sich auch in der größten NRW-Kommune die Chancen, den erwarteten Bedarf abdecken zu können. So hatte Köln bereits vor Jahresfrist eine ehrgeizige Zielmarke gesetzt. Statt der bundeseinheitlich vorgeschriebenen Mindestmarke von 35 wollte man in Köln früh eine deutlich höhere Betreuungsquote von 40 Prozent umsetzen. Nachdem die internationale Wirtschafts- und Finanzkrise auch im Kölner Haushalt deutliche Spuren hinterließ, kündigten die Kölner Verantwortlichen an, dass angesichts der derzeitigen Aussichten auf Kofinanzierung eine solche Zielmarke als nicht realistisch eingestuft wurde. Nach Meinung der Kölner Grünen könnte sich das mit dem Urteil der Münsteraner Verfassungsrichter bald ändern.

"Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Konnexitätsklage zahlreicher Städte und Gemeinden. Der Gerichtsentscheid verdeutlicht, wie wenig der abgewählten Landesregierung Kinder und Kommunen wert waren.", so die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Grünen-Ratsfraktion, Kirsten Jahn. In dem mit den Stimmen von SPD und Grünen durchgesetzten Satzungsentwurf für den Doppelhaushalt 2010/2011 seien die vom Land zu erstattenden Mittel bereits eingepreist, hieß es dazu weiter. "Ich bin froh, dass wir so nun den dringend erforderlichen Ausbau ungebremst fortsetzen können." so Jahn weiter. Zudem werde die Landesregierung die ungekürzte Durchleitung von Bundesmitteln für "investive Sofortmaßnahmen" garantieren. Allerdings wiederholte Jahn auch eine Forderung von Rot-Grün auf Kommunal- und Landesebene, die auf den politischen Gegner zielt. Die schwarz-gelbe Bundesregierung müsse den Kommunen insgesamt mehr Mittel zum Ausbau der U3-Betreuung zusichern.


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