27. 05. 2012
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NRW: Bewegung in Sachen Dichtigkeitsprüfung
Seit einigen Jahren gilt in Nordrhein-Westfalen eine Verpflichtung für private Immobilienbesitzer, ihre Wasser- und Abwasserleitungen auf Dichtigkeit zu überprüfen. In der Folge häuften sich Berichte über „schwarze Schafe“, die ahnungslose Hausbesitzer um bisweilen mehrere Tausend Euro erleichterten. In einigen Kommunen gründeten sich sogar Bürgerinitiativen, die sich gegen den „Abwasser-Irrsinn“ zur Wehr setzen. In Köln gibt es ebenfalls aus den Reihen der Hausbesitzer Initiativen, die sich gegen die obigatorischen Dichtheitsprüfungen zu Wehr setzen. Nun fordern die Liberalen im Stadtrat auch in der größten NRW-Kommune, die Umsetzung der zwangsweisen Dichtheitsprüfung auszusetzen. Hintergrund dieses Vorstoßes sind jüngste Entwicklungen in den Fachausschüssen des Landtags. Immer mehr Abgeordnete scheinen vom Erfolg einer solchen obligatorischen Maßnahme nicht mehr restlos überzeugt zu sein. Inzwischen gibt es eine parlamentarische Mehrheit gegen den Zwang zur Dichtheitsprüfung, nachdem ein FDP-Antrag im Wirtschaftsausschuss des NRW-Landtags eine Mehrheit erhielt. Im November muss sich der Umweltausschuss nochmals mit der Thematik beschäftigen, nicht nur die Liberalen hoffen auf ein Umdenken.
„Es zahlt sich aus, dass die FDP fortwährend für die Aussetzung der landesweit verpflichtenden Dichtheitsprüfung gekämpft hat. Im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger dürfen wir nun in Köln außerhalb der Einzugsgebiete von Trinkwasserbrunnen nicht mehr an der bestehende Prüfpflicht festhalten. Wir müssen jetzt erst recht alle sich uns bietenden Möglichkeiten nutzen, um die Bürgerinnen und Bürger vor dieser Kostenlawine zu schützen“, begründete der Kölner FDP-Politiker Ralph Sterck seine Position. Sollten sich die Kritiker einer obligatorischen Lösung zuwenden, könnten zukünftig die Kommunen selbst über das Vorgehen bestimmen. Experten bezeichnen das als „niedersächsisches Modell“. Für die Liberalen steht schon jetzt fest, dass sie sich gegen eine generelle Prüfpflicht aussprechen werden, wie Sterck abschließend betonte.
Das Landeswassergesetz trat Anfang 2008 in Kraft und sieht in seiner damals neuen Fassung die regelmäßige und verpflichtende Abwasserleitungsprüfung vor. Seither wurden auch in Köln Hausbesitzer auf diese Notwendigkeit in regelmäßigen Schreiben auf die gesetzlichen Grundlagen aufmerksam gemacht. Nach damaligen Schätzungen sollen mehr als zwei Drittel aller privaten Immobilienbesitzer schadhafte Leitungen auf ihrem Grundstück haben. Ursprünglich galt als Frist der 31. Dezember 2015, in Köln hatte die stadteigene Stadtentwässerungsbetriebe (Steb) fünf so genannte „Fristenzonen“ eingeführt, um die gesetzliche Verpflichtung möglichst schonend in Köln umzusetzen, wie die Verantwortlichen bereits Anfang 2009 ausgeführt haben. Vor allem im Südwesten der Domstadt sollten die Dichtheitsüberprüfungen vorgezogen werden.

























