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27. 05. 2012
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Pro Köln kommt Schlamperei teuer zu stehen


22.07.2010 17:19 von:

Schlagwörter: Köln,Pro Köln,Kommunalwahl,Wahlwerbung,OVG Münster,Urteil,Plakate

Die eigene Schlampigkeit kommt die sonst so auf Ordnung und Sauberkeit bedachte selbsternannte Bürgerbewegung "pro Köln" teuer zu stehen: Die als rechtsextrem eingestufte Formation muss mindestens 33.000 Euro zahlen, weil sie ihre Plakate zur Kommunalwahl 2009 nicht rechtzeitig wieder entfernt hat. Ein entsprechender Gebührenbescheid der Köln war rechtens, so entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Münster (Az: 9 B 700/10).

Die Kommunalwahl fand am 30. August 2009 statt. Bis zum 6. September mussten alle Wahlplakate wieder aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt werden. So stand es in der Genehmigung für Wahlwerbung, die auch den anderen Parteien oder Wählerinitiativen erteilt worden war. "Während die überwiegende Zahl der anderen Wahlbewerber ihre Plakate rechtzeitig abhängten, waren ab dem 6. September 2009 noch 1.351 Wahlplakate des Vereins Pro Köln im Kölner Straßenraum zu finden", so die Stadt jetzt in ihrer Mitteilung. Diese Plakate hat die Stadt durch die Jugendhilfe e.V. entfernen lassen und dafür die niedrigste Verwaltungsgebühr von 25 Euro je Gebührenentscheid erhoben – insgesamt rund 33.000 Euro.

Pro Köln erreichte beim Verwaltungsgericht Köln zunächst eine aufschiebende Wirkung für die Zahlung. Dies hat das OVG Münster nun aufgehoben. Danach sind die Gebühren dem praktizierten Aufwand angemessen, deren endgültige Höhe wird der abschließenden Entscheidung im Hauptverfahren überlassen. Pro Köln muss die Kosten beider Rechtsverfahren tragen.







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