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27. 05. 2012
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Pro Köln muss erneut zahlen


11.05.2009 16:53 von:

Schlagwörter: Köln,Linke,Unterlassung,Falschbehauptung,Urteil,Langericht,pro Köln,Detjen

Die als rechtsextrem eingestufte Formation "pro Köln" ist erneut von einem Gericht dazu gezwungen worden, eine Falschaussage zu korrigieren. Wie die Fraktion Die Linke in einer am heutigen Montag veröffentlichten Presseerklärung bekannt gab, geht es erneut um eine Falschaussage der Rechtspopulisten. Die hatten in einem Internet-Artikel auf ihrer Website vom 9. Juni 2008 behauptet, die Linke hätte der Verlängerung des Vertrages zwischen Vorstandsmitglied Walter Reinarz und der Kölner Verkehrsbetriebe AG (KVB) zugestimmt. Auf eine entsprechende Forderung nach Widerruf der Falschaussage habe der Verantwortliche der Fraktion, pro Köln-Fraktionsmitglied Manfred Rouhs, zwar reagiert und den entsprechenden Artikel tatsächlich geändert. Ein Hinweis auf die vorherige falsche Darstellung allerdings unterblieb. Und so klagte die betroffene Stadtratsfraktion schließlich vor dem Landgericht Köln (LG Köln). In der vergangenen Woche (Mittwoch, 6. Mai 2009) war Urteilsverkündung. Demnach muss pro Köln nicht nur öffentlich seine Behauptung widerrufen, sondern darüber hinaus noch die Prozess- und Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen.

Nach Auskunft der Fraktion Die Linke belaufen sich damit die Gesamtkosten für das Verfahren auf rund 7000 Euro. In der Sache selbst wie Linken-Fraktionschef Jörg Detjen darauf hin, dass der Linken-Vertreter im KVB-Aufsichtsrat als Einziger gegen die Vertragsverlängerung von Reinarz plädierte. "Rechte Politik basiert auf Verfälschungen und Lügen. Zwar haben wir keine Hoffnung, dass pro Köln aufhören wird, in brauner Soße zu tauchen, aber vielleicht lernen sie, dass mit Dreck werfen richtig teuer werden kann", kommentierte Detjen das Urteil.







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