27. 05. 2012
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Sozialdemokraten fordern konstruktive Neuausrichtung der Hilfesysteme
Die Sozialdemokraten haben heute in einer gemeinsamen Initiative die eigene Bundestagsfraktion dazu aufgerufen, konstruktiv an der Neuausrichtung der sozialen Hilfesysteme mitzuarbeiten. Der Beschluss wurde am gestrigen Donnerstag gemeinsam vom Unterbezirk Köln, dem Landes- und Bundesvorstand sowie der Bundestagsfraktion beschlossen. "Die SPD strebt die bestmögliche Betreuung und Förderung von langzeitarbeitslosen Menschen an, die in vieler Hinsicht auf die Dienstleistungen des Staates angewiesen sind", so die Begründung der Entscheidungsträger in der Partei. Nicht zuletzt fordern die verschiedenen Parteiinstanzen eine deutliche Stärkung der Städte bei der anstehenden Grundgesetzänderung. Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr die Praxis der so genannten Mischverwaltung als grundgesetzwidrig bezeichnet und Abhilfe gefordert. Nach langem parteiinternen Streit haben sich die christdemokratischen Ministerpräsidenten mit Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen auf eine notwendige Grundgesetzänderung geeinigt. Nun haben die Sozialdemokraten, die für eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig im Bundestag sind, ihre Bedingungen für eine Zustimmung abgestimmt.
Die Forderungen der Sozialdemokraten basieren auf den Prinzipien Freiwilligkeit, gleiche Augenhöhe der Partner, Transparenz und einer sicheren Planung und Finanzierung. Dabei können gerade die bereits bestehenden kommunale Hilfesysteme in die Überlegungen einbezogen werden. Sozialraumorientiert, ganzheitlich und auch rechtskreisübergreifend soll diese Zusammenarbeit gestaltet werden. Das sei Garant dafür, "dass die wesentlichen Elemente lokaler Sozialpolitik bei der gemeinsamen Arbeit berücksichtigt werden", so der Beschlusstext. Die Sozialdemokraten haben die parteiinternen Abstimmungen nicht zuletzt auch angesichts der derzeitigen Debatte über Hartz-IV und den sozialen Frieden in der Bundesrepublik formuliert. So gehören unter anderem auch eine verbesserte Förderung zur beruflichen Wiedereingliederung und ein längerer Leistungsbezug nach dem dritten Sozialgesetzbuch zum Forderungskatalog. Handlungsbedarf sehen die SPD-Politiker außerdem im derzeit geltenden Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie bei den Beschäftigungsmöglichkeiten, so der Beschluss abschließend.

























