25. 05. 2013
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Änderung der Hauptsatzung geplant - CDU hat Beratungsbedarf
Allerdings meldete die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an, obwohl die
Beratungen im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Recht (AVR) den Punkt
bereits acht Tage zuvor stattgefunden hatten, wie
SPD-Fraktionsgeschäftsführer Michael Zimmermann erklärte. Die
Fraktionen hatten sich auf der letzten Sitzung des Ausschusses für
allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen darauf geeinigt, die
Beratungsfolge zu beschleunigen und die Änderung bereits auf der ersten
Ratssitzung des Jahres zu beraten.
OB und Stadtrat teilen sich die Kompetenzen bei höheren Beamten
So soll zukünftig der Oberbürgermeister der Stadt die dienst- und
personalrechtlichen Kompetenzen innehaben, wenn im Gesetz nichts
anderes bestimmt ist. Bei verbeamteten Führungspersönlichkeiten ist
dabei zukünftig der Hauptausschuss das entscheidende Gremium,
allerdings sollte dies nach der neuen Fassung der Hauptsatzung „im
Einvernehmen“ mit dem Stadtoberhaupt geschehen. Kommt dieses
Einvernehmen nicht zustande, ist der Stadtrat an der Reihe. Er
entscheidet mit zwei Drittel-Mehrheit über die Besetzung und Entlassung
höherer Beamte. In dieser Abstimmung ist das Stadtoberhaupt allerdings
qua Satzung nicht stimmberechtigt. Persönliche oder Presse-Referenten
sind von dieser Neuregelung ebenfalls ausgenommen.
Die Verwaltung und deren Rechtsexperten sind zudem aufgefordert, die
personalrechtlichen Konsequenzen der neuen gesetzlichen Regelungen auf
ihre Anwendbarkeit bei Eigenbetrieben oder eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen zu prüfen. Der AVR soll über Regelungen dieser Art
zukünftig per Mitteilung informiert werden, hieß es dazu abschließend.
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit den geplanten Änderungen geht
nun noch einmal in die Beratungsfolge. Sie könnte dann in der kommenden
Ratssitzung am 4. März dieses Jahres beschlossen werden.






















