18. 05. 2013
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Gebühren für Müll und Straßenreinigung bleiben konstant
Darin schlägt die Stadtverwaltung vor, die Müllentsorgungsgebühren
nicht zu erhöhen.
Ursprünglich sollte diese Gebühr der damaligen Ratsvorlage zufolge um
1,3 Prozent angehoben werden. Bei den abschließenden Abstimmungen
innerhalb der Verwaltung zur Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren
sei die bereits zur Ratssitzung vorgeschlagene Erhöhung um 5,78 Prozent
jedoch unumgänglich. In einem Spitzengespräch innerhalb der
Stadtverwaltung wurde der bereits am vergangenen Donnerstag
angekündigte Kompromiss schließlich zu Papier gebracht. Diesen Punkt
wollten die Vertreter der vier großen Fraktionen allerdings nicht
unterzeichnen. So gilt weiterhin die derzeit gültige Gebührensatzung
und damit de facto stabile Straßenreinigungsgebühren im kommenden Jahr.
„Angesichts eines erwarteten Gewinns der Kölner
Abfallwirtschaftsbetriebe sei eine Gebührenerhöhung im Abfallbereich
nicht zu vertreten“, erklärte Oberbürgermeister Fritz Schramma. Über
die erhöhte Gewinnabführung in Höhe von 1,7 Millionen Euro an die
Stadtwerke, die wiederum ihre Zahlung an die Stadt Köln um diesen
Betrag erhöht, fließen die Abfallgewinne wieder mittelbar diesem
Gebührenhaushalt zu. Damit kann eine Erhöhung der Abfallgebühren
vermieden werden. Nach einhelliger Auffassung des Rechts- und
Finanzdezernates ist die Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren in der
vorgeschlagenen Höhe von durchschnittlich 5,78 Prozent jedoch
unvermeidbar. Eine Erhöhung des von der Kommune zu tragenden
Allgemeinanteils in Höhe von über 25 Prozent sei nicht vertretbar und
führe zu rechtlichen Problemstellungen. Seit mehr als zehn Jahren
übernimmt der allgemeine Stadtetat rund ein Viertel der Gesamtkosten
der Straßenreinigung. Im vergangenen Jahr hatte die Stadt Köln die
Straßenreinigungsgebühren um durchschnittlich 7,2 Prozent gesenkt, so
der Hinweis der Stadt. Dem wollte die Ratsmehrheit allerdings nicht folgen.
Nach den vorliegenden Modellrechnungen hätte die Gebührenerhöhung
eine Steigerung der Straßenreinigungsgebühr um 1,12 Euro bis 2,81 Euro
pro Wohnung und Jahr, je nach Reinigungsintensität und
Reinigungsumfang, nach sich gezogen. Für ein durchschnittliches Mehrfamilienhaus an einer
Anliegerstraße mit zweimaliger Reinigung von Fahrbahn und Gehweg pro
Woche erhöhe sich die jährlichen Gesamtgebühren von 330,80 Euro auf
343,60 Euro. Dividiert durch sechs Wohnungen ergibt sich daraus eine
Erhöhung pro Wohnung von 2,13 Euro pro Jahr. Schramma hat am heutigen
Montag beide Dringlichkeitsentscheidungen unterschrieben und dem Rat
zur erforderlichen Zweitunterschrift zugeleitet. Die
Dringlichkeitsentscheidungen wurden notwendig, nachdem der
Oberbürgermeister in der letzten Ratssitzung die bereits vor Monaten
erarbeiteten Verwaltungs-Vorlagen zurückgezogen hatte. Angesichts der
jüngsten wirtschaftlichen Entwicklung sollten in Gesprächen mit den
Abfallwirtschaftsbetrieben und den Verwaltungs-Dezernaten noch einmal
alle Einsparungsmöglichkeiten ausgelotet werden.






















